Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter

Anna Werner
Eine Kündigung des Mietvertrages kann unter Umständen für Vermieter eine schwierige Angelegenheit sein. Der Gesetzgeber stellt hier immer strengere formale Anforderungen. Schon jede Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben kann zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die im weiteren Verlauf des Artikels aufgeführten Punkte, könnten Ihnen helfen, die Fehler zu vermeiden.

Sofern ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen ist bzw. kein vertraglicher Verzicht auf die ordentliche Kündigung vorliegt, kann der Mietvertrag über Wohnraum in der Regel sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter ordentlich gekündigt werden (§ 542 BGB).


Kündigungsgrund - berechtigte Interesse

Die Beendigung eines Mietvertrages durch eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 BGB). Solche Interessen sind insbesondere:

Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden ist die Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Mieter. Als Beispiele kommen hier laufend unpünktliche Mietzahlungen, regelmäßige Belästigungen und Störungen des Hausfriedens z.B. Lärmbelästigung, vertragswidriger Gebrauch der Mietsache oder Zahlungsrückstände, sofern durch den Zahlungsrückstand die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.

Darüber hinaus muss in dem Kündigungsschreiben das vertragsverletzende Verhalten des Mieters zeitlich und sachlich konkret angegeben werden (Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Vertragsverstoßes). Die ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters setzt keine Abmahnung des Mieters voraus. Allerdings halten die Gerichte häufig eine Abmahnung durch den Vermieter für erforderlich. So ist eine vorherige Abmahnung des Mieters in jedem Fall ratsam.

Eigenbedarf durch den Vermieter oder seine Angehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine Art „Geheimwaffe“ des Vermieters. Diese Kündigung zählt zu dem häufigsten Kündigungsgrund. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich (als natürliche Person), seine Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts benötigt. Zu den Familienangehörigen zählen hierbei Ehegatte, Kinder, Eltern, Enkel oder Geschwister (BGH, Urteil v. 9.7.2003, VIII ZR 276/02, DWW 2003, 258). Der Eigenbedarf kann auch für Nichte oder Neffen beansprucht werden (BGH, Urteil v. 01.2010; Az. VIII 159/09).

Ebenfalls kann der Eigenbedarf für Hausangestellte oder Pflegekräfte angemeldet werden, wenn diese im Haushalt des Vermieters wohnen. Der Eigenbedarf liegt ebenso vor, wenn die Wohnung beruflich, zum Beispiel als Büro, genutzt werden soll (BGH, Urteil v. 26.09.2012 - VIII ZR 330/11). Die Nutzung der bisher vermieteten Wohnung als Zweitwohnung reicht auch als Begründung für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aus (BVerfG, Urteil v. 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13). Bei einer Mehrheit von Vermietern, wenn z.B. Ehegatten gemeinsam in dem Mietvertrag als Vermieter aufgeführt sind, genügt es, wenn der Eigenbedarf für einen von ihnen besteht (LG Berlin, Urteil v. 10.10.2000, 64 S 121/00, NZM 2001, S. 583).

Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Mietsache (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Eine ordentliche Kündigung können Sie ebenfalls rechtfertigen, wenn Sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert werden und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würden (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Es ist allerdings zu beachten, dass der wirtschaftliche Nachteil erheblich sein muss und die Verwertungskündigung nicht dazu dient, Ihnen einen größtmöglich wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

Typische Fälle der Verwertung sind:
  • Immobilienverkauf
  • umfassende sanierungs-bzw. Modernisierungsmaßnahmen
  • Abriss des Gebäudes und anschließende Neubebauung
  • Vermietung der Wohnung zu Geschäftszwecken

Kündigungsfristen beachten

Grundsätzlich können Sie als Vermieter das Mietverhältnis nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen.

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter beträgt drei Monate, wenn das Mietverhältnis noch keine fünf Jahre besteht (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss den Mieter spätestens am dritten Werktag des Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Diese drei Tage werden auch Karenzzeit genannt. Erhält der Mieter die Kündigung nach dem dritten Werktag, verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist gelten Samstage als Werktage. Fällt jedoch der letzte Tag der Karenzzeit auf einen Samstag, so ist dieser Samstag nicht als Werktag anzusehen und die Kündigungsfrist verschiebt sich auf den nächsten Werktag (BGH, Urteil v. 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Besteht das Mietverhältnis bereits fünf Jahren, so verlängert sich die Frist für Vermieter um drei Monate. Nach achtjähriger Mietdauer kann der vermietete Wohnraum nur mit einer neunmonatigen Frist gekündigt werden (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Kündigungsfristen für Vermieter:
  • 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Form und Zugang einer Kündigung

Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich formuliert werden (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Kündigungsschreiben muss von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Eingescannte Unterschrift oder Fotokopie ist nicht ausreichend. Die in § 126 BGB beschriebene Schriftform wird nur gewährleistet, wenn Kündigungserklärung per Brief mit einer handschriftlichen Unterschrift oder einer notariell beglaubigten Handzeichen zugestellt wird. Daher genügt eine mündliche Kündigung bzw. Versendung per Fax oder E-Mail nicht.

Das Gesetz verweist aber auf die Möglichkeit aus § 126 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 126a BGB. Dementsprechend kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form, also eine E-Mail ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kündigende seinen Namen hinzufügen muss und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht, die den Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht.




letzte Änderung A.W. am 24.02.2023
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Dokumentenverfolgung mit Excel

preview_dashboard_detail1_de.png
Mit diesem Excel-Tool erwerben Sie ein umfangreiches Werkzeug mit dem Tabellenvorlagen sowie Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden können. Die Dokumente der verschiedenen Projekte werden sorgfältig erfasst und sorgt für Übersichtlichkeit. 
Preis: 22,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung