Wann ein Wohnungsmangel vorliegt und wer ihn beseitigen muss

Anna Werner
Nach Einschätzung des Deutschen Mietverbundes treten in Millionen Wohnungen mehr oder weniger schwerwiegende Mängel auf. Undichte Fenster, defekte Heizung, schimmelnde Wände, Umweltgifte – das ist unangenehm und kann sogar für die Gesundheit werden. Wann liegt ein Wohnungsmangel vor und was kann man in diesem Fall tun? Vermieter1x1.de gibt Ihnen Tipps.

Wann liegt ein Mangel vor?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und Mindeststandart der gemieteten Wohnung garantieren (§ 535 BGB). Wenn der Mieter seine Wohnung nicht so nutzen kann, wie er es nach dem Mietvertrag erwarten darf, liegt ein Mangel vor.


Über einen Mangel spricht man generell dann, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung, sogenannte Ist-Beschaffenheit, von dem im Mietvertrag festgelegten Zustand, sogenannte Soll-Beschaffenheit, abweicht. Die Mängel können dabei sachlicher, geregelt im Paragraph 536 Abs. 1 BGB, oder rechtlicher Natur sein, geregelt in Paragraph 536 Abs. 3 BGB.

Sachmangel

Von einem Sachmangel ist vor allem auszugehen, wenn die Mietsache fehlerhaft ist und sich für den gewöhnlichen Gebrauch nicht eignet. Das kann alles sein, was innerhalb der Wohnung nicht funktioniert. Auch die mitvermieteten Flächen oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppen, Flure, Keller, Dachboden, Aufzug müssen im benutzbaren Zustand erhalten sein. Technische Anlagen wie Heizung oder Fahrstuhl müssen sich ebenso in einem vertragsgemäßen Zustand befinden.
Zu Sachmängel zählen beispielsweise:
  • Klemmende Fenster und Türen -feuchte Wände und Schimmelflecken
  • Defekte Heizung, Dusche, Rollläden
  • Undichtes Dach
  • Unvorschriftsmäßige Elektroleitungen
  • Verstopfte Abflüsse
  • Defekter Rauchabzug
  • Undichte Wasserrohre und Armaturen
  • Unbenutzbarkeit des Balkons
  • Mängel eines Treppenhauses
  • Ausfall der Aufzugsanlage

Einwirkungen von außen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigen (z.B. Großbaustelle in der Nachbarschaft, Straßenbauarbeiten, Modernisierungsarbeiten im Nebenhaus) werden auch als Mängel bewertet. Da solche Beeinträchtigungen häufig mit Lärm, Schmutz, Umweltgifte und Staub verbunden sind und somit einen negativen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ausüben.

Rechtsmangel

Von einem Rechtsmangel ist die Rede, wenn der Vermieter dem Mieter den vertragsmäßigen Gebrauch der Mieträume nicht gewähren kann, weil das Recht eines Dritten entgegensteht (§ 536 Abs. 3 BGB), wie beispielsweise:
Ein Vermieter vermietet die Wohnung zur gleichen Zeit mehrmals an verschiedene Personen. Ein Mieter schließt einen Untermietvertrag ab und der Vermieter verlangt vom Untermieter im Falle der Beendigung des Hauptmietverhältnisses die Rückgabe der Mietsache.

Zugesicherte Eigenschaften

Einem Mangel ist es gleichzustellen, wenn der Vermieter dem Mieter die Eigenschaften der Mietwohnung zugesichert hat, die fehlen oder später wegfallen (§ 536 Abs. 2 BGB), wie beispielsweise:
  • Der Vermieter sichert im Mietvertrag zu, dass die Wohnung behindertengerecht ist.
  • Im Mietvertrag wird eine bestimmte Wohnfläche bzw. durchschnittliche Mindesttemperatur zugesichert.
  • Im Mietvertrag ist angegeben, dass die Wohnung einen Balkon oder einen Kellerraum hat.

Wer muss den Mangel beseitigen?

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Der Vermieter hat die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht bezüglich der Mieträume (§ 535 BGB). Treten Mietmängel auf, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter der vertragsgemäße Zustand seiner Wohnung wiederherstellt – also aufgetretene Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
Praxistipp: Wenn Fehler erheblich und nicht vom Mieter zu verantworten sind, dann sollten Sie als Vermieter schnell reagieren und die Wohnungsmängel unverzüglich beheben. Anderenfalls kann der Mieter bei Mängeln die Miete mindern. Bei gravierenden Mängeln kann die Mietzahlung sogar völlig eingestellt werden.

Mängelanzeigepflicht des Mieters

Treten Mängel auf, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel sofort anzeigen. Der Mieter ist nach §536c BGB zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet. Anderenfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte und kann sich sogar schadensersatzpflichtig machen. Auch über die kleineren Mängel, die keine erhebliche Beeinträchtigung mit sich bringen, muss der Vermieter benachrichtigt werden.
Praxistipp: Wohnungsmängel, die durch den normalen Gebrauch während der Nutzung von Wohnung aufgetreten sind, müssen Sie als Vermieter ebenfalls beseitigen. Dazu gehören z. B. verstopfte Rohre an Leitungen, ein abgenutzter Fußboden, Abnutzungen an sanitären Einrichtungen.

Selbstbeseitigungsrecht

Nicht selten holen die Mieter selbst die Handwerker, um die Mängel zu beseitigen. In diesem Fall muss der Vermieter die Rechnungen nicht begleichen. Nach dem Gesetz darf der Mieter einen Mangel keinesfalls selbst beheben, ohne zuvor den Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert zu haben.

Ausnahmen davon sind so genannte Notreparaturen, z. B. Rohrbruch oder Strom- bzw. Heizungsausfall am Wochenende. Tritt einen Mangel auf, der umgehend beseitigt werden muss, so kann der Mieter kurzerhand selbst eine Fachfirma beauftragen (§ 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Zudem ist der Mieter berechtigt, den Mangel fachgerecht beheben zu lassen, wenn der Vermieter im Verzug ist. Dies ist der Fall, wenn der Vermieter trotz einer Mangelanzeige und Mahnung die Reparatur innerhalb ausreichend bemessener Frist nicht ausgeführt hat (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Frist muss so bemessen sein, dass der Vermieter die Möglichkeit hat, zumindest eine Fachfirma mit der Überprüfung zu beauftragen. Mängelanzeige und Mahnung können dabei gleichzeitig erfolgen. Voraussetzung ist hier, dass der Vermieter zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung aufgefordert wird.

Des Weiteren kann der Mieter verlangen, die im Rahmen der Mängelbehebung entstandenen Aufwendungen für Handwerker und Material zu erstatten. Eigenleistungen von Mieter sind ebenfalls erstattungsfähig. Reagiert der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, so kann der Mieter grundsätzlich einen Teil der Miete einbehalten.




letzte Änderung A.W. am 06.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Randolf Berold

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

RS Toolpaket - Controlling

Excel-Tool_152x89px.jpgWir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung