ich lese überall, dss das Wohnungseigentumsgesetz reformiert wurde, Was ist da konkret neu?
Vielen Dank
Schn
07.01.2021 13:19:16
Hallo Forum,
ich lese überall, dss das Wohnungseigentumsgesetz reformiert wurde, Was ist da konkret neu? Vielen Dank Schn |
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07.01.2021 13:26:54
Hallo Schn,
die Bundesregierung hat endlich den Weg in die Digitalisierung freigemacht und Entscheidungsprozesse erleichtert. So gelten Eigentümerversammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer als beschlussfähig. Wenn ein Eigentümer einen Vertreter schickt, muss der keine unterschriebene Vollmacht mehr vorlegen. Es reicht die Textform. Damit müsste auch eine E-Mail ausreichen, aus der hervorgeht, dass der Vertreter beauftragt ist. Ebenso gilt die Textform jetzt auch für Umlaufbeschlüsse, Vertretungsvollmachten, das Verlangen von 1/4 der Eigentümer auf Einberufung einer Eigentümerversammlung und die Ankündigung einer Erhaltungsmaßnahme. Heißt: All diese Sachen brauchen keine Schriftform auf Papier mit Unterschrift mehr. Viele Grüße FHH |
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