ich möchte für meine Mieter eine Hausordnung erlassen. Kann ich das noch nachträglich tun? Brauche ich neue Mietverträge?
Vielen Dank für euren Rat
Schn
25.09.2020 13:18:19
Hallo Forum,
ich möchte für meine Mieter eine Hausordnung erlassen. Kann ich das noch nachträglich tun? Brauche ich neue Mietverträge? Vielen Dank für euren Rat Schn |
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29.09.2020 13:01:43
Hallo,
grundsätzlich steht dir das frei. Du musst allerdings auf zwei Dinge achten. 1. Du darfst in der nachträglichen Hausordnung nur bereits bestehende Pflichten genauer fassen. Du darfst keine neuen Pflichten erlassen, die im Mietvertrag noch nicht stehen. Du kannst z.B. in der Hausordnung regeln, wer wann die Treppe zu reinigen hat. Aber nur, wenn im Mietvertrag steht, dass die Mieter die Treppe reinigen müssen. 2. Du musst dafür sorgen, dass alle Mieter die Hausordnung kennen. Ich bin nicht sicher, ob es reicht, die Hausordnung einfach im Treppenhaus auszuhängen. Ich würde jedem Mieter eine Hausordnung in zweifacher Ausfertigung in den Briefkasten werfen und darum bitten, dass man ein Exemplar unterschrieben an dich zurückgibt. Gruß HaWeBe |
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