Bundesregierung will Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken

Das Kabinett hat ein Mietspiegelreformgesetz und eine Mietspiegelverordnung beschlossen. Ziel ist es, dass künftig in möglichst vielen Gemeinden qualitativ hochwertige Mietspiegel zum Einsatz kommen.

Mietspiegel gelten als das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vermieter können damit Mieterhöhungen begründen und die zulässige Miete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse bestimmen. Gleichzeitig werden qualifizierte Mietspiegel jedoch immer öfter gerichtlich angezweifelt, vor allem wenn Mieter der Auffassung sind, dass der Mietspiegel ein verzerrtes Bild des Wohnungsmarktes zeichnet. Häufiger Streitpunkt ist, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Um hier mehr Rechtssicherheit zu erreichen, hat das Kabinett das Mietspiegelreformgesetz und die Mietspiegelverordnung auf den Weg gebracht. Künftig sollen demnach einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel gelten: Die neue Mietspiegelverordnung legt Mindeststandards fest, um eine rechtssichere und zuverlässige Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Entsprechen Mietspiegel diesen Anforderungen, können sie nicht mehr ohne Weiteres von Gerichten in Zweifel gezogen werden – aus juristischer Sicht wird dann vermutet, dass dieser nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Diese Vermutung soll außerdem zutreffen, wenn ein Mietspiegel sowohl von der zuständigen Behörde als auch von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter als qualifizierter Mietspiegel anerkannt wurde.

Teil der angestrebten neuen Regelungen ist die Einführung einer Auskunftspflicht: Mieter und Vermieter sollen künftig Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung erteilen müssen. Bisher werden die Daten zur Erstellung eines Mietspiegels alle zwei Jahre durch Umfragen erhoben, deren Teilnahme für Mieter und Vermieter jedoch freiwillig ist. Um eine repräsentative und gute Datengrundlage für qualifizierte Mietspiegel zu ermöglichen, sollen die Behörden zudem neue Befugnisse zur Datenverarbeitung bekommen. Das gilt beispielsweise für Daten aus dem Melderegister, aus der Verwaltung der Grundsteuer sowie aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Ebenfalls geändert werden die Fristen. Kommunen sollen Mietspiegel künftig nicht mehr alle zwei Jahre fortschreiben, sondern alle drei Jahre. Qualifizierte Mietspiegel sollen anstatt nach vier nach fünf Jahren neu erstellt werden.

Neben qualifizierten Mietspiegeln sollen dem Bundeskabinett zufolge jedoch auch einfache Mietspiegel, wie sie insbesondere in kleinen Kommunen angewendet werden, erhalten bleiben. An solche Mietspiegel sollen nur niedrigschwellige neue Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung festgelegt werden, um ihre Aussagekraft zu verbessern.

Der Entwurf für das Mietspiegelreformgesetz wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.


Erstellt von (Name) E.R. am 21.12.2020
Geändert: 21.12.2020 10:33:22
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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