Achtung! Auch außerhalb der Heizperiode muss an kalten Tagen die Heizung zur Verfügung stehen. Das gilt nach Angaben des Berliner Mieterschutzbunds dann, wenn die Außentemperatur auf unter 16 Grad sinkt und an den folgenden Tagen nicht mehr auf über 20 Grad ansteigt. Sinkt die Temperatur tagsüber unter 16 Grad, dann muss der Vermieter die Heizung sofort in Betrieb nehmen (LG Kassel, WuM 64, 71). Das gilt auch, wenn die Mehrheit der Mieter nicht friert (AG Köln WuM 86, 136; a.A. AG Hamburg, Az. ZMR 81, 330)
Achtung! Auch überheizte Räume können den Mieter dazu berechtigen, die Miete zu kürzen, wenn er die Temperatur nicht regulieren kann.
Quelle: Berliner Mieterverein, Mieterschutzbund Berlin e.V., refrago.de, Deutsches Anwaltsregister letzte Änderung W.V.R. am 23.02.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / LCalek |
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