Gewerblicher Mietvertrag: Neue Rechtsprechung zum Konkurrenzschutz

Ulf Matzen
In einem Mietvertrag über Gewerberäume finden sich oft Klauseln, die man aus dem normalen Mietrecht nicht kennt. Zu den Themen, um die es dabei geht, gehört auch der Konkurrenzschutz für den Mieter. Der Bundesgerichtshof hat dazu 2020 ein interessantes Urteil gefällt.

Der Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag ist gar nicht so selten Thema vor Gericht. Gestritten wird zum Beispiel darüber, ob ein solcher Mietvertrag womöglich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einen Konkurrenzschutz enthält – gewissermaßen als ungeschriebene Selbstverständlichkeit. Auch über vorhandene Klauseln sind sich Vertragspartner oft uneins – wie weit reicht ein Konkurrenzschutz und kann der Vermieter ihn ohne weiteres vertraglich ausschließen?


Was muss man generell zum Gewerbemietvertrag wissen?

Für einen Gewerbemietvertrag gelten viele gesetzliche Regelungen aus dem Wohnraummietrecht nicht. Es gibt wenig Mieterschutz, da Geschäftsleute als weniger schutzbedürftig gelten. Gewerbemietverträge sind oft befristete Mietverträge und gelten für einen festen Zeitraum. Eine Kündigung vor Ablauf ist nur fristlos bei besonderen Vertragsstörungen möglich. Außerdem gibt es eine Reihe von Klauseln, die in Wohnraummietverträgen nicht üblich sind, zum Beispiel zum Konkurrenzschutz und Sortimentsschutz.

Welchen Fall hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden?

Im BGH-Fall ging es um ein Schnellrestaurant für „gehobene Kartoffelgerichte“ in einem Einkaufszentrum. Der Mietvertrag ging fest über zehn Jahre und war im Januar 2009 abgeschlossen worden. Er umfasste eine Betriebspflicht mit Sortimentsbindung für den Mieter und schloss gleichzeitig einen vom Vermieter zu gewährenden Konkurrenz-, Sortiments- und Branchenschutz aus.

Die Mieter kündigten (unter anderem) im Mai 2017 außerordentlich und fristlos, da sie unangemessen benachteiligt worden seien: Eine Betriebspflicht mit Sortimentsbindung vertrage sich nicht mit dem ausgeschlossenen Konkurrenzschutz.

Welche Besonderheiten gelten in einem Einkaufszentrum?

Gerade in einem Einkaufszentrum besteht die Gefahr, dass sich verschiedene Geschäfte Konkurrenz machen. Dies ist nicht im Sinne des Mieters, der ja mit seinem Warensortiment Umsatz machen möchte. Da im Gewerbemietvertrag oft eine zum Teil umsatzabhängige Miete vereinbart wird, ist es auch nicht unbedingt im Interesse des Vermieters, dass sich mehrere Läden mit gleichem Sortiment durch einen Preiskampf gegenseitig die Kunden wegnehmen. Der Vermieter kann aber auch ein Interesse an einer gewissen Konkurrenz haben, da im Einkaufszentrum Vielfalt erwünscht ist und sich die Sortimente – zum Beispiel im Restaurant und Imbissbereich – nun einmal überschneiden.

Zum Schutz des Mieters gibt es daher den Konkurrenzschutz. Konkurrenzschutz bedeutet, dass der Vermieter nicht Räume im gleichen Gebäude oder in unmittelbarer Nähe an einen direkten Konkurrenten des Mieters vergibt. Dies kann im Mietvertrag geregelt werden. Die Gerichte gehen allerdings davon aus, dass ein gewisser Konkurrenzschutz auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Teil eines Gewerbemietvertrages ist.

Oft hört man in diesem Zusammenhang auch den Begriff Sortimentsschutz. Dieser bedeutet, dass nicht an andere Läden vermietet wird, die das gleiche Sortiment führen. Der Branchenschutz bezieht sich auf Unternehmen der gleichen Branche.

In Einkaufszentren ist eine einheitliche Öffnungszeit aller Geschäfte gewünscht. Daher wird oft eine Betriebspflicht vereinbart. Der Ladenmieter muss also zu bestimmten Öffnungszeiten sein Geschäft öffnen – unabhängig vom Umsatz. Eine Sortimentsbindung bedeutet, dass er nicht plötzlich sein Sortiment ändern darf, weil sich die bisherige Ware nicht mehr verkauft. Der Mieter darf bei einer solchen Vereinbarung also nicht plötzlich einen Teil seines Bekleidungssortiments streichen und dafür zusätzlich Schuhe verkaufen.

Was hat der BGH zum Konkurrenzschutz entschieden?

Bisher war umstritten, ob im Gewerbemietvertrag einerseits der Konkurrenzschutz ausgeschlossen, andererseits aber eine Betriebspflicht mit Sortimentsbindung vereinbart werden konnte. Der BGH hat hier nun ein Machtwort gesprochen und eine kumulative Verwendung dieser Regelungen abgelehnt. Der Konkurrenzschutz betreffe eine Hauptleistungspflicht des Vermieters, nämlich die ungestörte Überlassung der Mietsache. Dazu gehöre bei Verkaufsräumen auch der Schutz vor Konkurrenz. Dieser sei vertragsimmanent und daher auch ohne besondere Vereinbarung zu beachten. Dies gelte auch – entgegen der Ansicht einiger Gerichte – in einem Einkaufszentrum. Der Vermieter sei jedoch nicht gehalten, jeglichen fühlbaren Wettbewerb vom Mieter fernzuhalten. Hier sei in jedem Einzelfall eine Abwägung zu treffen. In einem Einkaufszentrum sei ein gewisses Maß an Sortimentsüberschneidungen üblich.

Zwar könne der Konkurrenzschutz grundsätzlich im Gewerbemietvertrag ausgeschlossen werden. Eine Verbindung der Klauseln über die Betriebspflicht und die Sortimentsbindung mit einem Ausschluss des Konkurrenzschutzes führe aber zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters. Durch Konkurrenzdruck würden dessen Umsatz und Geschäftskonzept in Gefahr geraten. Er müsse die Möglichkeit behalten, sein Sortiment anzupassen oder durch kürzere Öffnungszeiten Kosten zu sparen. Daher sei eine solche Vertragsregelung unwirksam.

Welche Folge hat die Unwirksamkeit der Klauseln?

Die direkt betroffenen Klauseln sind unwirksam und gelten als nicht vorhanden. Laut BGH wird der vorhandene Gewerbemietvertrag einfach ohne sie fortgesetzt. Ein Grund für eine fristlose Kündigung besteht nicht.

Ein Kündigungsgrund könnte jedoch dann bestehen, wenn der Vermieter tatsächlich seine Pflicht zur ungestörten Gebrauchsüberlassung verletzt hätte, indem er Konkurrenzbetriebe im Einkaufszentrum zuließ. Zumindest dann, wenn die Konkurrenz das Geschäft des Mieters deutlich beeinträchtigte. Laut BGH musste hier also festgestellt werden, ob und in welchem Umfang tatsächlich Räume an andere Anbieter von Kartoffelgerichten vermietet worden waren.

Der BGH verwies das Verfahren zur Prüfung dieser Frage an die Vorinstanz zurück. (Urteil vom 26. Februar 2020, Az. XII ZR 51/19).

Fazit

Festzuhalten bleibt: Ein gewisser Konkurrenzschutz gehört zu jedem Gewerbemietvertrag – auch ohne Vereinbarung. Betriebspflicht sowie Sortimentsbindung können im Mietvertrag nicht wirksam mit einem Ausschluss des Konkurrenzschutzes verbunden werden. Einzeln sind all diese Klauseln jedoch durchaus wirksam.




letzte Änderung U.M. am 02.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Hauptbuchhalterin (m/w/d)
Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen nach HGB. Sie sind verantwortlich für die Buchung laufender Geschäftsvorfälle ... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE und VITIBOT. Wir bieten ein erstklassiges Service- und Vertriebsnetz und suchen für unsere stetige... Mehr Infos >>

Business Analyst / Analyst Corporate Finance
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die deugro group ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Projektspedition. Mit weltweit 1.200 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern können wir ein globales Netzwerk an Speditionsexperten vorweisen, ganz egal ob zu Land, Luft oder See. Wir finden Wege, wo heute noch keine sind. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung