Modernisierung von Mietwohnungen: Worauf Vermieter achten sollten

Anna Werner
Wer den Wert seiner Immobilien nachhaltig erhalten möchte, muss diese regelmäßig modernisieren lassen. Doch leider gehen die Modernisierungsarbeiten auch mit zahlreichen Unsicherheiten für den Mieter und Vermieter einher: was gilt als Modernisierungsmaßnahme, und muss der Mieter diese grundsätzlich dulden? Steigt nach der Modernisierung womöglich die Miete, und in welcher Höhe ist eine Mieterhöhung noch rechtmäßig? Vermieter1x1.de hat Antworten auf die am meisten auftretenden Fragen.

Auch ein makellos instand gehaltenes Wohnhaus ist irgendwann nicht mehr zeitgemäß. Die gestiegenen Anforderungen an den Wohnstandard und das durch die drastisch gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten getriebene Bewusstsein für sparsamen Energieverbrauch stellen die Vermieter heutzutage vor neue Anforderungen. Daher lassen die Immobilienbesitzer ihre Mietwohnungen in gewissen Intervallen verbessern. Doch nicht jede Veränderung der Mietwohnung gilt gesetzlich auch als Modernisierung.

Modernisierung oder Erhaltungsmaßnahmen

Unter den Begriff der Modernisierung fallen gemäß § 555 b BGB die baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie, der nachhaltigen Reduzierung von Wasserverbrauch oder der Schaffung neues Wohnraums dienen. So führen die Modernisierungen entweder zu einer echten Wohnwertverbesserung, wenn zum Beispiel der Wohnkomfort durch Einbau eines Aufzugs oder Türöffners mit Gegensprechanlage bzw. durch Schaffung oder Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Grundstück wie Spielplatz, Grünanlagen, verbessert wird, oder zur dauerhaften Einsparung von Energie und Wasser, wenn zum Beispiel die Wärmedämmung von Türen und Fenstern verbessert wird oder Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt werden (LG Berlin , Urteil v. 14.01.03 , 64 S 49/02 ).

Häufig werden zusammen mit Modernisierungen auch Reparaturen oder Instandhaltungs- als auch Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt. Reparaturarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Bausubstanz oder der Verschönerung (§ 555a). Durch diese Arbeiten werden die baulichen Mängel, insbesondere Mängel, die infolge von Abnutzung und Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter entstanden sind, behoben und in den Wohnungen die ursprüngliche Funktionalität wiederhergestellt wird (§ 3 Abs. 4 ModEnG). So liegen die Erhaltungsmaßnahmen vor, wenn sich der bereits bestehende Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.


Typische Erhaltungsmaßnahmen sind (§ 555a BGB):
  • Beseitigung von Schäden in den Mieträumen nach einem Wasserrohrbruch,
  • Reparatur der Heizung,
  • Instandsetzung der Fassade aufgrund von Putzschäden,
  • Austausch von Rohren,
  • Austausch eines abgenutzten Teppichs,
  • Instandsetzung durch Renovierung des Treppenhauses,
  • Austausch von Fenstern,
  • Austausch des schadhaften Waschbeckens oder einer alten Badewanne.

Die Abgrenzung zwischen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen kann im Einzelfall schwierig sein. Dennoch ist diese Unterscheidung wichtig, weil der Vermieter die Kosten für die Instandhaltung oder Reparaturen allein tragen muss, Modernisierungskosten im Gegensatz zu Erhaltungskosten aber auf die Miete umlegen darf.

Korrekte Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen

Beabsichtigt der Vermieter die Modernisierungsarbeiten durchzuführen, muss er den Mieter schriftlich über den Beginn, die Art der Modernisierung, den voraussichtlichen Umfang und die voraussichtliche Dauer der geplanten Maßnahmen und über die zu erwartende Mieterhöhung informieren (§ 555 c Absatz 1 BGB). Nimmt der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme ohne Ankündigung vor, so ist der Mieter nicht verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahme zu dulden.

Wann muss der Mieter Modernisierungsarbeiten dulden?

Grundsätzlich muss der Mieter Umbauarbeiten des Vermieters zur Modernisierung dulden, sofern diese die Wohnung verbessern, Energie oder Wasser einsparen oder neuen Wohnraum schaffen (§ 555d Abs. 1 BGB). Außerdem müssen die Modernisierungsmaßnahmen angemessen und sinnvoll sein. Überteuerte Luxusmodernisierungen, wie z.B. Einbau einer Sauna muss der Mieter nicht hinnehmen. Stellen jedoch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen für Mieter oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte dar, kann er diese ablehnen.

Das können die baulichen Maßnahmen selbst oder aber die Folgen einer Modernisierung sein, wenn z.B. durch die Bauarbeiten Zuschnitt und Größe der Wohnung sich wesentlich verändern, aber auch wenn die zu erwartende Mieterhöhung dem Mieter nicht zumutbar ist (§ 554 Abs. 2 BGB). Bei gemischten Baumaßnahmen, bei denen sowohl Erhaltungs- als auch Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich die Duldungspflicht des Mieters ausschließlich nach den Anforderungen, die für Modernisierungsmaßnahmen bestehen.
Beispiel: Alte Holzkastenfenster sollen durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzt werden. Hier muss der Vermieter die alten Fenster austauschen, weil sie defekt sind. Die neuen Kunststofffenster haben einen besseren Schall- und Wärmeschutz, damit die Energie eingespart wird. So überschneidet sich hier die Instandsetzungspflicht des Vermieters mit einer Modernisierungsmaßnahme.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Generell darf der Vermieter nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten die Miete erhöhen. So darf er entweder Jahresmiete dauerhaft um bis zu 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB), oder aber wahlweise eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund des neuen Ausbaustandards vornehmen. Beides zugleich geht jedoch nicht (LG Berlin, Urteil v. 30.09.15, 65 S 240/15). Darüber hinaus kann der Vermieter nur echte Modernisierungskosten umlegen. Dazu gehören zum Beispiel
  • Bau- und Baunebenkosten wie Material,
  • Handwerkerlöhne,
  • Architekten- und Ingenieurhonorare.

Eventuelle Instandsetzungskosten müssen dabei anteilig herausgerechnet werden (§ 559 Abs. 2 BGB). Zuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln stammen, Kosten für Mietausfall während des Umbaus sowie Kreditzinsen und Kreditbeschaffungskosten zählen nicht zu den Modernisierungskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf (§ 559a BGB; OLG Hamburg, Urteil v. 14.05.81, 4 U 203/80). Ferner darf der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung nur dann verlangen, wenn die Bauarbeiten zu einer dauerhaften Wohnungsverbesserung oder tatsächlichen Energie- bzw. Wassereinsparung führen. Bei Luxussanierungen kann der Vermieter jedoch eine Mieterhöhung nicht ohne weiteres durchsetzen.




letzte Änderung A.W. am 03.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Ronalds Stikans

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die deugro group ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Projektspedition. Mit weltweit 1.200 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern können wir ein globales Netzwerk an Speditionsexperten vorweisen, ganz egal ob zu Land, Luft oder See. Wir finden Wege, wo heute noch keine sind. Mehr Infos >>

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir über­regional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Innovation und Tradition zeichnet die Firma Emil Kiessling aus. Nahezu seit 75 Jahren basiert der Erfolg des Unternehmens ganz wesentlich auf dem großen Know-How in Forschung und Entwicklung hochwertiger Kosmetikprodukte. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sonnenkosmetik, Haarfarbe und Haar... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Business Analyst / Analyst Corporate Finance
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 250 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie eine Intensivstati... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>