Schimmel in der Mietwohnung – wer haftet?

Anna Werner
Feuchte Wände und Schimmel sind in vielen deutschen Mietwohnungen ein Problem. Feuchtigkeitsschäden können ihre Ursache entweder im Wohnverhalten des Mieters oder in einem Baumangel haben. Doch über die Ursachen des Schimmels wird oft heftig gestritten. Wer haftet für einen Schimmelschaden in der Wohnung? Mehr zu diesem Thema hier!

Schimmel in der Wohnung ist ein Mietmangel

Schimmel ist ein erheblicher Wohnungsmangel. Dies ist nicht nur ästhetisch unschön – auch die Gesundheit kann darunter leiden. Schimmelpilze können allergische Reaktionen auslösen oder zu Vergiftungen führen (OLG Zelle 2 UH 1/84 WM 85, 9). Daher können die betroffenen Bewohner bei Schimmelpilzbefall alle Gewährleistungsansprüche des Mietrechts – z. B. Mietminderung, Schadensersatz oder Kündigung – gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Dabei ist es allerdings oft schwer zu klären, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist und wer die Beseitigungskosten übernehmen muss.


Wer haftet? Ursachen sind entscheidend

Nach gängiger Rechtsprechung trägt die Kosten derjenige, der den Schimmel verursacht hat. Die Hauptursache für Schimmelbildung ist eine hohe Luftfeuchtigkeit. Der erhöhte Feuchtegehalt kann sowohl mieterseits durch ein fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten als auch durch Baumängel, wie z. B. undichte Fenster und Rohrleitungen, schlechte Wärmedämmung, unzureichend isolierte Außenwände und Dächer, verursacht sein. Mängel am Bauwerk muss der Vermieter in Ordnung bringen. Lässt sich der Schimmel jedoch auf falsches Wohnverhalten zurückführen, dann muss der Mieter die Folgen verantworten.

Mängel im Bauwerk

Oft kann die Ursache für Feuchtigkeitsschäden in der Bausubstanz liegen. Mängel im Bauwerk können auf unterschiedlichste Gründe zurückgeführt werden, zum Beispiel:

Unzureichende Dämmung und Wärmebrücken

Die häufigste Ursache für Schimmel in der Wohnung ist eine unzureichende oder falsch angebrachte Wärmedämmung in Verbindung mit einem hohen Feuchtigkeitsgehalt. Die Feuchtigkeit in Raumluft, unterstützt durch Atmen, Kochen, Duschen, Wäschetrocknen oder andere ganz alltägliche Tätigkeiten ist völlig natürlich. Wichtig ist, dass die Feuchtigkeit durch richtiges Heizen und Lüften wieder entweichen kann. Bei der mangelhaften Dämmung schlägt sich die Feuchtigkeit aus dem Innenraum an kalten Oberflächen der Außenwand als Kondenswasser nieder und bereitet damit eine Grundvoraussetzung für Feuchteschäden und Schimmelbefall. Dabei spricht man auch von der indirekten Durchfeuchtung.

Besonders gefährlich sind die sogenannten Wärmebrücken, an denen sich Tauwasser bildet. Sie entstehen grundsätzlich dort, wo die Wärme schneller als an den übrigen Stellen der Wand nach außen gelangt. Typische Beispiele für Bauteile mit Wärmebrücken sind Fenster, Balkone, Raumecken, Heizkörper-Nischen und Rollläden-Kästen.
Wichtig: Sofern die Feuchtigkeitsschäden durch mangelnde Bauqualität entstanden sind, ist der Vermieter selbstverständlich verpflichtet, den Schimmelbefall beseitigen zu lassen und die Beseitigungskosten zu tragen. Allerdings ist die Möglichkeit der Mietminderung im Falle eines Schimmelbefalls durch schlechte Wärmedämmung immer vom Einzelfall abhängig. Die unzureichende Wärmedämmung, die aber zur Zeit der Errichtung des Gebäudes bestehenden Vorschriften entsprach, begründet generell kein Recht zur Minderung (LG Konstanz, Urteil v. 10.06.1988, WM 1988, S. 353), sondern berechtigt zu einem Abzug von der Heizkostenabrechnung (LG Frankfurt, Urteil v.16.12.1986, 2/11 S 387/84, WM 1987, S. 119).

Defekte Bausubstanz

Eine defekte Bausubstanz kann auf eine altersbedingte Rohmaterialermüdung oder eine externe Schadensursache zurückzuführen sein. In diesem Fall dringt die Feuchtigkeit, begünstigt durch zu geringe Leistung der Heizanlage, hauptsächlich von außen durch Risse und Fugen in das Mauerwerk oder durch unzureichend isolierte Dächern ein.

Mängeln an der Bausubstanz liegen ebenso im Verantwortungsbereich des Vermieters. Er muss für den Schaden geradestehen und den Baumangel beheben. Bis die erforderlichen Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind, kann der Mieter eine Mietkürzung verlangen (Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.01.1980, Az. 16 O 100/78).

Schlechte Instandhaltung des Gebäudes

Weiterhin zählt zu den Baumängeln eine schlechte Instandhaltung des Gebäudes. Da sind z. B. verstopfte Dachrinnen oder Überläufe, die lange Zeit unbemerkt bleiben, aber stetig und nachhaltig mehr Feuchtigkeit in ein Bauteil bringen, die dort nicht richtig entweichen kann. Oder ein kleiner Riss in Rohrleitung in der Wand, der ebenfalls immer wieder die Wand mit Feuchtigkeit versorgt, ohne dass es von den Mietern bemerkt wird. Insbesondere Altbauten sind davon betroffen. Liegt die Ursache der Schimmelbildung in einer schlechten Instandhaltung des Gebäudes, kann der Mieter eine Minderung ebenfalls verlangen.

Neubaufeuchte

Die Neubaufeuchte ist auch ein baulich bedingter Mangel. In den letzten Jahren ist es häufiger zu beobachten, dass Neubauten viel langsamer austrocknen und zusätzlich mehr Heizkosten erfordern.

Neu erstellte Wohnungen werden so schnell wie möglich vermietet. Infolgedessen sind die Wände und Fußbodenanstriche noch nicht genügend ausgetrocknet und müssen verstärkt geheizt werden, da Wasser im Beton, Putz und Estrich raus muss. Ein solcher Mangel ist vom Vermieter zu vertreten und berechtigt zur Mietminderung.
Wichtig: Wenn die Neubauwohnung verfrüht vermietet wurde, ohne den Mieter darüber in Kenntnis gesetzt zu haben, kann der Mieter die Mietkosten bis 20% kürzen (AG Bad Schwartau, Urteil v. 03.11.1987, 3 C 1176/86). Alternativ können die Heizkosten gekürzt werden, soweit der Mieter übermäßig heizen muss.

Fehlerhaftes Wohnverhalten

Nicht selten verursacht der Mieter selbst die Schimmelbildung durch falsches Wohnverhalten. Leider gibt es hier keine gesetzlich festgelegten Regeln, wie sich der Mieter zu verhalten hat. An das Wohnverhalten der Mieter stellen die Gerichte sehr unterschiedliche Anforderungen. Generell müssen sich die Raumnutzer so verhalten, dass Feuchtigkeitsschäden möglichst vermieden werden. Besonders bedeutsam ist hierbei richtiges Heizen und Lüften.

Falsches Lüften

Richtig lüften bedeutet vor allem regelmäßig und ausreichend lang zu lüften. Es empfiehlt sich, zwei bis vier Mal täglich die Fenster aufzumachen, um die optimale Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu erreichen. Die Anforderungen an das Lüftungsverhalten des Mieters sind aber vom Alter und baulichem Zustand der Mietwohnung abhängig.

Oft wird aber das Fenster zum Lüften in Kippstellung gebracht und längere Zeit in dieser Stellung gelassen und selten ganz geöffnet. Dauerlüften bei gekipptem Fenster ist jedoch nicht ratsam, da dadurch die angrenzenden Bauteile abgekühlt werden und die Gefahr besteht, dass die Feuchtigkeit aus der Raumluft sich als Tauwasser niederschlägt. Meist reichen 5-10 Minuten pro Lüftungsvorgang völlig aus (OLG Frankfurt, Urteil v. 11.02.2000, 19 U 7/99).
Wichtig: Der Mieter soll mehrmals am Tag lüften, auch wenn es draußen kalt ist. Sonst lagert sich die gebundene Feuchtigkeit an der kältesten Stelle eines Raums ab.

Unzureichendes Heizen

Ein unzureichendes Heizen kann auch Schimmel verursachen. Nicht selten möchten die Bewohner die Energiekosten sparen, als Folge werden die Räume nicht genug beheizt. Zudem nimmt kalte Luft weniger Wasser auf als erwärmte, was zu feuchten Wänden führen kann. Empfehlenswert ist die Räume regelmäßig zu beheizen und nicht unter 14-16 Grad auskühlen zu lassen.
Wichtig: Hat der Mieter den Mangel selbst verursacht, so darf er deswegen die Mieten nicht mindern. Der Vermieter darf in diesem Fall eine Unterlassung oder Schadensersatz für die Beseitigung der Schimmelschäden vom Vermieter verlangen oder in Extremfällen sogar das Mietverhältnis kündigen.





letzte Änderung A.W. am 02.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Boris Zerwann

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Unbenannt.png
Das Excel-Tool ist auf seiner Art und Weise einzigartig aufgebaut. Das bedeutet Sie müssen lediglich nur die grüne Eingabefelder mit Werten ausfüllen, dabei werden automatisch die Ergebnisfelder ausgewertet.
Preis: 18,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alles will organi­siert, sortiert, struk­turiert und geordnet werden. Deine Kolle­ginnen und Kollegen... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>