Grillen auf dem Balkon oder im Mietgarten – Was ist erlaubt?

Anna Werner
Der Frühling ist da und mit ihm startet die Grillsaison. Auch in Mehrfamilienhäusern bereiten gern viele Bewohner bei gutem Wetter ein saftiges Steak, Fisch oder Gemüsespieß, zum Beispiel auf dem Balkon, der Terrasse oder im Mietgarten, zu. Aber darf man auf dem Balkon oder im Garten grillen?

Grillen auf dem Balkon oder im Mietgarten ist in Deutschland zwar gesetzlich erlaubt, allerdings gibt es Grenzen.

Grillverbot per Mietvertrag

Das letzte Wort in der Frage "Grillen, ja oder nein?" hat der Vermieter. Er darf im Mietvertrag oder durch die Hausordnung das Grillen generell verbieten oder nur eingeschränkt erlauben. Steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung, dass im Freien auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten nicht gegrillt werden darf, ist dieses Verbot laut einem Urteil des Landgerichts Essen wirksam. Wer sich an bestehende Regelungen nicht hält, riskiert schnell eine Abmahnung vom Vermieter und in der Folge sogar eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung (§ 553 BGB; LG Essen, Urteil vom 07.02.2002, 10 S 438/01).


Ist im Mietvertrag oder per Hausordnung das Grillen nur auf dem Balkon oder Terrasse verboten, dürfen Mieter eines Mietergartens bisweilen im Mietgarten grillen (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 01.06.1990, Az. 10 C 476/89).

Gebot der Rücksichtnahme

Sofern keine mietrechtliche Regelung das Grillen untersagt, dürfen Mieter auf dem Balkon oder im Garten grillen. Aber auch ohne entsprechende mietvertragliche Regelung darf nicht mit dem Rauch und Qualm übertrieben werden. Die übrigen Bewohner des Hauses dürfen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dies erfordert das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das sich aus Paragraf 242 BGB herleitet. Nach den Vorschriften des BGB müssen die Mietmieter das Grillen ab und an dulden, wenn sie dadurch nur unwesentlich belästigt werden. Tritt der Rauch direkt in das Fester eines Nachbarn in konzentrierter Weise ein, findet die Zumutbarkeit für die Nachbarn in der Regel seine Grenze. In diesem Fall ist das Grillen untersagt.

Bei übermäßigen Belästigungen durch Rauch oder dichtem Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Schon beim zehnminütigen Grillen, wenn dichter Qualm in die Nachbarwohnung zieht, kann ein Bußgeld fällig sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom. 26.05.1995, 5 Ss (OWi) 149/95; LG München I, Urteil vom 12.01.2004, 15 S 22735/03).

Mieter müssen Nachtruhe beachten

Weiterhin müssen Mieter beim Grillen die Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe, beachten. Es gibt jedoch keine bundesweit einheitlichen Ruhezeiten. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land und Gemeinde. Auch in der Hausordnung können Ruhezeiten verbindlich geregelt sein. Allgemein beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 6:00 Uhr bzw. 7:00 Uhr morgens. Während dieser Zeit dürfen auf dem Balkon oder im Garten keine lauten Tätigkeiten ausgeführt werden, durch die sich die Nachbarn gestört fühlen könnten.

Dulden die anderen Bewohner ein längeres Grillfest nicht, muss die Grillparty um 22 Uhr nach innen verlegt werden. Sonst kann die nächtliche Ruhestörung ab 22 Uhr als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Im Falle eines Mieters kann eine Nachtruhestörung ebenfalls zu einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall kommen. Das Gericht hat dies mehrmals bestätigt (LG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2006; 19 T 33/06; LG Coburg, Urteil vom 15.04.2008; 32 S 1/08).

Wie oft darf man grillen?

Wie oft man auf dem Balkon oder im Garten grillen darf, ist im Falle einer Mietwohnung strittig. Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Darüber hinaus ist die zulässige Häufigkeit gerichtlich nicht abschließend geklärt. Dazu gibt es zwar bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen, aber alles Einzelfallentscheidungen:
  • So hat zum Beispiel das Amtsgericht Westerstede entschieden, dass Grillen höchstens zehnmal im Jahr erlaubt ist (AG Westerstede, Urteil vom 30.06.2009, 22 C 614/09 (II)).
  • Das Bayerische Oberste Landesgericht ist der Auffassung, dass nur fünf Mal im Jahr im Garten gegrillt werden darf (BayObLG, Urteil vom 18.03.1999, 2 Z BR 6/99).
  • Das Oberlandesgericht Oldenburg ist der Ansicht, dass jedenfalls nach 22.00 bis max. 24.00 Uhr, nur vier Mal im Jahr in einer Gartenanlage gegrillt werden darf (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2002, 13 U 53/02).
  • Nach dem Beschluss des Landgerichts Aachen darf zweimal im Monat im hinteren Teil des Gartens zwischen 17.00- 22.30 Uhr gegrillt werden (LG Aachen, Urteil vom 14.03.2002, 6 S 2/02).
  • Das Landgericht Stuttgart findet nur drei Grillpartys (oder sechs Stunden) auf der Terasse im Jahr akzeptabel. Geringfügige Geruchsentwicklung ist hierbei von den Nachbarn zu dulden (LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.1996 - 10 T 359/96).
  • Das Amtsgericht Bonn entschied in einem Fall, dass zwischen April und September einmal im Monat auf dem Balkon oder Terrasse gegrillt werden darf. Die Nachbarn müssten aber 48 Stunden vorab informiert werden (AG Bonn, Urteil vom 29.04.1997, 6 C 545/96).
  • Das Amtsgericht Hamburg entschied sogar, dass das Grillen mit einem Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon oder Terrasse einer Mietwohnung immer unzulässig ist, weil andere Mieter durch Rauch des Holzkohlegrills unvermeidbar gestört werden (AG Hamburg, Urteil vom 07.07.1972, 40 C 229/72).

Generell gilt, dass Grillen jedenfalls bis 22.00 Uhr grundsätzlich im angemessenen Rahmen möglich ist. Das tägliche Grillen mit erheblichen Rauch- und Fettdünsten ist nicht erlaubt.




letzte Änderung A.W. am 06.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Jirsak

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Unbenannt.png
Das Excel-Tool ist auf seiner Art und Weise einzigartig aufgebaut. Das bedeutet Sie müssen lediglich nur die grüne Eingabefelder mit Werten ausfüllen, dabei werden automatisch die Ergebnisfelder ausgewertet.
Preis: 18,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Lohnbuchhalter (m/w/d)
Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alles will organi­siert, sortiert, struk­turiert und geordnet werden. Deine Kolle­ginnen und Kollegen... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung