Ist bei Gasnotstand eine Mietminderung möglich?

Ulf Matzen
Die Gaskrise beschäftigt Mieter und Vermieter im Winter 2022/2023. Es gibt Zweifel an der Versorgungssicherheit mit Gas und Strom. Großvermieter planen geringere Temperaturen in ihren Wohnungen ein. Können Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter die Heizung herunterregelt oder wenn diese mangels Gas womöglich ausfällt?

Wer wird bei Gasnotstand noch beliefert?

Stand 14.10.2022 sind die deutschen Gasspeicher zu 94,97 % gefüllt. Allerdings scheint der Verbrauch höher zu sein, als erwartet. Vorsätze zum Gassparen durch Frieren sind schnell vergessen, wenn es kalt wird. Der weitere Verbrauch hängt von der Außentemperatur ab.

Der Notfallplan Gas hat drei Stufen. Mitte Oktober 2022 gilt die Alarmstufe, dies ist Stufe 2. Sie wird vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage und damit eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vorliegt. Trotzdem geht man noch davon aus, dass der Markt dies ohne staatliche Eingriffe selbst regelt.

In der dritten Stufe, der Notfallstufe, greift der Staat aktiv ein. Folge wäre, dass die Bundesnetzagentur die Verteilung von Gas regelt und nicht mehr jeder versorgt wird. Bestimmte Gasverbraucher sind besonders geschützt und müssen so lange wie möglich mit Gas versorgt werden. Dazu gehören Privathaushalte, Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei und Gaskraftwerke, die auch Haushalte mit Wärme versorgen. Industrie und Gewerbe sind derzeit nicht privilegiert.


Welche Mindesttemperaturen müssen in einer Mietwohnung herrschen?

Als Vermieter dürfen Sie die Temperatur in Ihren Mietwohnungen nicht beliebig herunterregeln. Gesetzliche Mindesttemperaturen gibt es nicht. Es gibt aber Gerichtsurteile, die festlegen, wie warm es in einer Mietwohnung sein muss. Danach sollten tagsüber in Wohnräumen 20 bis 22 Grad Celsius herrschen. Während das Schlafzimmer mit 18 bis 19 Grad meist etwas kälter sein darf, werden für das Bad eher 21 bis 22 Grad angesetzt. Bei Nacht darf die Temperatur in der Wohnung nicht unter 16 bis 18 Grad sinken – je nach Gericht.

Die Temperaturen gelten in der sogenannten Heizperiode. Diese ist nicht gesetzlich festgelegt. Gerichte siedeln sie meist zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April an. Außerhalb dieser Zeit gilt: Sinkt die Temperatur in der Wohnung länger als ein bis zwei Tage unter 18 Grad, muss die Heizung eingeschaltet werden. Sinkt die Temperatur in der Wohnung unter 16 Grad, muss dies sofort geschehen.

Gaskrise: Haben sich die Mindesttemperaturen geändert?

Die viel diskutierte "Senkung der gesetzlichen Mindesttemperaturen" ist ausgeblieben, weil es solche gar nicht gibt. Ob die Gerichte in Anbetracht der extremen Gaspreise und möglicher Versorgungsengpässe ihre Rechtsprechung zu den Mindesttemperaturen anpassen, bleibt abzuwarten.

Ist eine Mietminderung wegen geringerer Heiztemperaturen zulässig?

Bei Unterschreitung der genannten Mindesttemperaturen liegt nach wie vor ein Sachmangel der Mietwohnung vor, der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Eine Einführung niedrigerer gesetzlicher Mindesttemperaturen ist unwahrscheinlich.

Beispiele:
  • Tagsüber (6 - 24 Uhr) muss die Heizung in der Lage sein, mindestens 20 Grad in den Wohnräumen zu erzeugen. 19 Grad sind zu wenig (AG Hamburg, 8.3.1995, Az. 41a C 1371/93).
  • Nachts (23 - 6 Uhr) müssen mindestens 18 Grad erreicht werden. 16 Grad reichen nicht aus (AG Köln, 5.7.2016, Az. 205 C 36/16).

Einige Großvermieter wollen die Temperaturen in gasbeheizten Wohnungen verringern. Dies bewegt sich meist in dem Rahmen, den die bisherigen Gerichtsurteile zumindest zum Teil erlauben, etwa eine Nachtabsenkung auf 17 Grad. Natürlich kann ein Gericht vor Ort die Ansicht vertreten, dass nachts mindestens 18 Grad herrschen müssen.

Kann eine niedrigere Temperatur vertraglich vereinbart werden?

Mietvertragsklauseln, die es dem Vermieter erlauben, die von Gerichten bestimmten Mindesttemperaturen zu unterschreiten, sind unwirksam (z. B. LG Berlin, Urteil vom 5.11.1991, Az. 65 S 9/91).

Haben Mieter eine Heizpflicht?

Mieter haben auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Nebenpflicht, mit der Wohnung sorgsam umzugehen und diese vor Schäden zu bewahren. Dazu gehören auch Frostschäden und Schimmel. Daher müssen Mieter ausreichend heizen und lüften, damit es nicht zu Schäden kommt. Bestimmte Temperaturen sind nicht vorgeschrieben.

Die erste der beiden Energieeinsparverordnungen von 2022 – gültig ab 1.9.2022 für sechs Monate – setzt die Wirksamkeit mietvertraglicher Klauseln aus, die Mieter zum Einhalten einer bestimmten Mindesttemperatur verpflichten. So sollen Mieter nach eigenem Ermessen Heizkosten sparen können. Solche Klauseln dürften aber allenfalls als Individualvereinbarung wirksam sein. Viele Mietverträge wird dies nicht betreffen.

Können erhöhte Heizkosten eine Mietminderung begründen?

Grundsätzlich nicht. Die erhöhten Heizkosten beeinträchtigen nicht direkt die Nutzbarkeit der Mietwohnung. Vermieter sollten beachten, dass sie die Heizkostenvorauszahlung in der Regel nur auf Basis der Nachzahlung laut Jahresabrechnung anheben dürfen und nicht "auf Verdacht", um noch ungewisse künftige Kostensteigerungen abzufangen.

Heizungsausfall durch Gasmangellage: Mietminderung?

Fällt die Heizung aus, weil kein Gas mehr vom Versorger kommt, ist eine Mietminderung möglich. Denn: Ein Verschulden des Vermieters ist keine Voraussetzung dafür. Die Mietminderung setzt voraus, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch einen Mangel beeinträchtigt ist. Dies ist bei einem Heizungsausfall im Winter der Fall. Dass die Heizung technisch intakt ist, ändert nichts.

So hat etwa das OLG Dresden entschieden. Danach muss der Vermieter auch beim Heizungsausfall für Mängel einstehen, die ihre Ursache außerhalb seines Einflussbereiches haben (18.6.2002, Az. 5 U 260/02).

Wie hoch kann eine Mietminderung ausfallen?

Dies ist nicht gesetzlich geregelt. Auch Mietminderungstabellen sind mit Vorsicht zu behandeln. Die Gerichte betrachten jeden Fall individuell. Das Problem muss zumindest für mehrere Tage bestehen.

Hier einige Beispiele:
  • Nach dem Amtsgericht Potsdam ist eine Wohnung mangelhaft, die sich nicht dauerhaft auf 20 Grad aufheizen lässt. Wenn nur teilweise eine Temperatur von 18 Grad erreichbar ist, ist eine Mietminderung um zehn Prozent angemessen (30.4.2012, Az. 23 C 236/10).
  • Fällt die Heizung im Winter komplett aus, gestehen die Gerichte den Mietern meist eine Minderung um 70 bis 75 Prozent zu. 70 Prozent waren es nach einem Urteil des LG Berlin in einem Fall, in dem die Wohnung notdürftig über vom Vermieter aufgestellte Heizgeräte erwärmt werden konnte (29.7.2002, Az. 61 S 37/02). Generell sind 100 Prozent möglich, wenn die Wohnung durch Kälte unbewohnbar wird. Dafür müssen meist weitere Faktoren hinzukommen, etwa Ausfall von Warmwasser oder Strom.
  • Das Kammergericht Berlin hielt 50 Prozent Mietminderung für angemessen. Dabei ging es um einen Gewerbemietvertrag: In einem Steuerberaterbüro funktionierte im November die Heizung nicht (Urteil vom 28.4.2008, Az. 8 U 209/07).

Darf der Vermieter das Warmwasser abstellen?

Funktioniert die Warmwasserversorgung zeitweise nicht, stellt dies einen Mangel der Mietwohnung dar. Eine Mietminderung ist möglich. Daran ändert auch die Gaskrise nichts.

Welche Besonderheiten gelten für Gewerberäume?

Auch bei Gewerberäumen ist eine Mietminderung wegen eines Sachmangels möglich. Welche Temperaturen erreicht werden müssen, hängt stärker vom Mietzweck und Vertragsinhalt ab. In einer Lagerhalle gelten andere Mindesttemperaturen, als in einem Büro. Ist nichts vereinbart, wird ein Gericht unter Umständen die Arbeitsstättenverordnung entsprechend heranziehen. Diese macht die Temperaturen am Arbeitsplatz von der Schwere der Arbeiten abhängig. Danach müssen 20 Grad bei leichten Arbeiten im Sitzen und 17 Grad bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen erreicht werden. Bei schweren Arbeiten reichen 12 Grad.

Bei Gewerbemietverträgen sollte man – genau wie bei Wohnraummietverträgen über Einfamilienhäuser – beachten, dass manchmal der Mieter laut Mietvertrag die Verantwortung für die Beheizung der Räume selbst übernimmt und einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen abschließt. Dann ist bei einem Versorgungsausfall keine Mietminderung möglich, da der Mieter ausdrücklich die Verantwortung für diesen Bereich übernommen hat.

Im Gewerbemietvertrag kann das Minderungsrecht vertraglich ausgeschlossen sein. Manche Verträge erlauben eine Mietminderung nur für Mängel, die einvernehmlich oder vom Gericht festgestellt worden sind. Auch kann eine Mietminderung wegen höherer Gewalt vertraglich ausgeschlossen sein. Dann muss durch Auslegung des Vertrages festgestellt werden, ob eine Gasmangellage nach dem Willen der Vertragspartner unter die "höhere Gewalt" fallen sollte.

Fazit

Dem Herunterregeln von Heizungen setzt die Rechtsprechung Grenzen. Auch beim krisenbedingten Komplettausfall kann es zu Mietminderungen kommen. Ein Ausweg, um hohe Vorleistungen durch gestiegene Kosten abzufangen, kann eine gütliche Einigung mit den Mietern über höhere Vorauszahlungen unabhängig von der Jahresabrechnung sein – auf freiwilliger Basis.




letzte Änderung U.M. am 13.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / LCalek


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Hauptbuchhalterin (m/w/d)
Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen nach HGB. Sie sind verantwortlich für die Buchung laufender Geschäftsvorfälle ... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>