wie bestimmt schon Einige von Euch habe ich heute meinen Grundsteuerwert-Bescheid für unser vermietetes EFH bekommen. Der darin durchaus nachvollziehbar errechnete Wert ist jedoch deutlich höher als der derzeit erzielbare Verkehrswert. Ist hier ein Einspruch sinnvoll?
Die Berechnung des Ertragswerts im Falle einer dauerhaften und ohne Unterbrechung erfolgenden Vermietung, ist schon zweifelhaft aber ok. Die angesetzte Miete, die Restnutzungsdauer und auch den Bodenrichtwert würde ich nicht beanstanden. Nur könnte ich niemals - auch zu aktuell recht hohen Immobilienpreisen - diesen Wert auf dem Markt erzielen. Einen Käufer wird die durchaus nachvollziehbare Ertragswert-Berechnung des Finanzamtes wohl kaum interessieren bzw. nicht zu einem höheren Kaufpreis überreden. Ist diese Wertermittlung also gerecht?
Was meint Ihr? Ist das bei Euch ähnlich? Werdet Ihr ggf. Einspruch einlegen?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
VG, Buchi