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Bundestag beschließt Teilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf (Petra Hannen)

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sollen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten künftig teilen – wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Dieses jetzt beschlossene Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. Der Bundestag hat die Verteilung der Maklerkosten bei Immobiliengeschäften in ein neues Gesetz gefasst. Diesem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ zufolge kann ein Makler, der aufgrund von zwei Maklerverträgen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig wird, die Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen können. Der Käufer soll bei dieser Konstellation zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat. Wird der Makler nur von einer Partei eingeschaltet, ist diese Partei auch zur Zahlung der Maklervergütung verpflichtet. Vereinbarungen mit... mehr lesen

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