Eine Verringerung der Bürokratie in Deutschland erscheint dringend notwendig.
Als einen Versuch in diese Richtung kann man das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ansehen. Dieses ist überwiegend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es Unternehmen mehr wirtschaftlichen
Freiraum verschaffen wird. Auch sollen dadurch 944 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten eingespart werden. Welche Regelungen sind für Vermieter und die Immobilienwirtschaft interessant?
Was ändert sich bei der Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge?
Eine wichtige Änderung gibt es bei der Schriftform für Gewerbemietverträge. Bisher galt: Wenn ein befristeter Mietvertrag für länger als ein Jahr abgeschlossen wurde, war die Schriftform vorgeschrieben... mehr lesen
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