Mietminderung wegen fehlenden Stellplatz und unfertigen Balkon

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Mietminderung wegen fehlenden Stellplatz und unfertigen Balkon
Hallo zusammen ich bräuchte einfach mal euren Rat, weil ich momentan echt verzweifelt bin :)
Wir wohnen seit dem 01.07. 2024 in einer Mietwohnung mit vertraglich zugesicherten zwei Stellplätzen vor dem Haus.

Am 31.12.2024 wurde die Immobilie an einen neuen Eigentümer verkauft, der uns jedoch erst im Mai 2025 informierte, dass uns nun zwei andere Stellplätze vor dem aus gehören würden. Wäre für uns auch kein Problem gewesen, aber der zweite Stellplatz hat eine Breite von 4,00m auf diesem soll unser Auto sowie das von unseren Nachbarn parken. Das ist natürlich nicht umsetzbar und der Parkplatz wird dauerhaft von unseren Nachbarn belegt, weshalb das zweite Fahrzeug nun dauerhaft auf einem öffentlichen Parkplatz steht, der zeitlich beschränkt ist (max. 2 Stunden), was zu Schwierigkeiten kommen kann.

Wir haben den Mangel am 17.05.2025 angezeigt, mehrfach um Lösung gebeten und die Miete ab Mai anteilig (50 € für Mai, danach 100 €/Monat) gemindert (dies wurde auch mit eine Anwalt vom Mieterschutzbund abgeklärt). Eine Reaktion des Vermieters blieb bislang aus bzw. kam dieser im Mai einmal vorbei und hat gemeint wir sollen eben kreativ werden oder die Nachbarn wären auch bereit den Parkplatz zu räumen. Dies ist bis heute noch nicht passiert.

Zusätzlich ist unser ca. 40 m² großer Balkon seit Einzug nicht nutzbar, da lediglich Dachpappe verlegt ist. Ein Bodenbelag fehlt vollständig. Trotz mehrfacher Hinweise wurde auch hier nichts unternommen. Wir haben zuletzt eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 31.07.2025 gesetzt und angekündigt, bei weiterer Untätigkeit zusätzlich die Miete um 5 % der Warmmiete (75 €/Monat) wegen des unbenutzbaren Balkons zu mindern.

Dies haben wir dann auch im August durchgesetzt und dem Vermieter mitgeteilt, dass wir die Miete für Juli und August entsprechend mindern.

Daraufhin kam seine Antwort:
Die Mietminderung für den Balkon wäre nicht gerechtfertigt, da er trotzdem nutzbar wäre.

Die Minderung für den Stellplatz findet er zu hoch, aber er würde uns aus Kulanz eine Minderung von 40€ pro Monat gewähren.

Außerdem sollen wir die Mietrückstände innerhalb von 14 Tagen zurück zahlen.

Zudem hat er eine Abmahnung wegen Tierhaltung zugestellt. Wir haben zwar zwei Katzen ohne schriftliche Genehmigung, obwohl dies laut Mietvertrag vorgesehen ist, aber er war bereits am 04.04.25 in der Wohnung und hat die Katzen gesehen, jedoch wurde damals nichts dagegen gesagt. Wir halten auch gelegentlich einen Hund, dies ist jedoch im Mietvertrag genauso festgehalten. Er hat uns jetzt bis zum 20. August Zeit gegeben um die Tiere zu entfernen.

Daher meine Fragen:

1. Ist die Mietminderung in der bisherigen Höhe (Stellplatz + Balkon) angemessen und rechtlich abgesichert?


2. Gibt es angesichts der Umstände (fehlender Stellplatz, nicht nutzbarer Balkon, Untätigkeit des Vermieters) realistische Chancen auf eine vorzeitige Vertragsauflösung trotz Mindestmietdauer bis Juli 2026?


3. Was soll ich jetzt machen bzw. reagieren?


Sorry, dass der Text so lange geworden ist aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Danke schonmal ;)
Guten Tag,  :wink1:

ich hoffe dir geht es gut!

- Der neue Eigentümer darf nicht einfach den Stellplatz verändern, wenn Ihr für den Stellplatz den ihr vorher hattet angemietet habt und es im Mietvertrag auch steht, wenn euch jetzt keine Stellplatz zur Verfügung steht weil es kleiner ist und der Nachbar euren Blockiert, ist das auf jedenfalls ein Mangel der Mietsache.

Ob 100€ Mietminderung gerechtfertigt ist hängt stark davon ab, was im Mietvertrag steh und wie hoch in eurem Gebiet so ein Platz angemietet werden kann.
(In meiner Region wären es 50-80€ Pro Stellplatz)

Bei dem Balkon kann es kompliziert werden, da ihr die Mietsache schon ohne Bodenbelag angemietet habt, kann es gut möglich sein das kein Mietmangel hier herrscht.
Außer euch wurde ein neuer nutzbarer Balkon zugesichert, dann kann die Mietminderung Valide sein.

Gerichte sehen gerne Balkone ohne Belag nicht automatisch als unbenutzbar.

Katzen dürfen gehalten werden! Außer es ist im Mietvertrag eine Zustimmungspflicht geregelt, dann muss man davor vom Vermieter die Zustimmung einholen
Auch das er bei euch war und nichts gesagt hat, könnte man als stillschweigende Duldung werten.

Das entfernen bis x Datum, ist nicht so einfach umzusetzen, gerade wenn die Tiere keine Probleme machen.

Das Thema mit der vorzeitigen Kündigung ist natürlich der schwierigste, das geht nur wenn ein erheblicher Mangel vorliegt oder der Vermieter die Mängel nicht beseitigt, obwohl er dazu verpflichtet ist!

Der fehlende Stellplatz kann auf jedenfalls ein solcher Mangel sein, aber für das Gericht kann sowas gerne mal nicht ausreichend sein für eine fristlose Kündigung.

-----

Wichtig ist alles zu dokumentieren.

Ich würde nochmal dem Mieter klar schreiben das
- euch laut Mietvertrag zwei Stellplätze zustehen
- aktuell aber nur einer tatsächlich nutzbar ist und ihr den Mangel schon mehrfach gemeldet habt, und ihr bitte eine konkrete Lösung wollt.

Parallel kannst du eng mit dem Mieterschutzbund dich abstimmen, bevor ihr eigenständig weitere Mietminderung vornehmt!

So bist du auf der sicheren Seite, falls es später doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

Sowas kann echt kräftezerrend sein und ich hoffe es hat sich bis jetzt schon alles gelegt. Wollte trotzdem mal drauf Antworten  :idea:

LG

Santos
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