Energiekostenbrechnung

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Energiekostenbrechnung, Hausverwaltung prüft nicht Plausibilität der Energoekostenabrechnungen
Ich bin seit 2018 Vermieter einer Eigentumswohnung. Von Anfang an habe ich auf den Eigentümerversammlungen die m.E. fehlerhaften Abrechnungen bemängelt, ohne dass die Hausverwaltung tätig wurde. Das Objekt besteht aus 4 baugleichen Häusern mit je 8 Wohnungen. Meine Mieterin hat möglicherweise von Beginn an einen zu grossen Anteil an den Heizkosten des Hauses getragen. Ein paar Fakten:

Thema 1:
Die Wohnungen haben Fussbodenheizung mit Heizwärmemessung in jeder Wohnung, Beheizung durch zentrale Gasheizung mit Brennwertkessel, inkl. zentraler Warmwassererzeugung. Der Gasverbrauch für das Warmwasser wird per Faustformel berechnet, die einen mengenunabhängigen Gasverbrauch von 138,8 kWh pro m3 ergibt (altbekannte Formel). Die Warmwassererzeugung arbeitet mit permanter Warmwasserzirkulation; ob die Faustformel dem genügend Rechnung trägt, sei dahingestellt.

Frage: Gibt es aus der Praxis bessere Methoden für eine zuverlässigere Bereechnung des Wärmeverbrauchs für das Warmwasser bei solchen Gemeinschaftsanlagen ?

Thema 2:
Der berechnete Energieanteil für das Warmwasser wird vom Gesamt-Gasbezug abgezogen und ergibt den Gasverbrauch, der dem Heizen zugeordnet wird. Nun der Vergleich zwischen zwei benachbarten Häusern:
Haus 1: Die Heizwärme entspricht 90% der dem Heizen zugeordneten Gasenergie (hätte ich auch so erwartet), bei Haus 2 sind das aber nur 60%,d.h. 40% der Gasenergie werden nicht erfasst. Ich vermute Fehler bei der Heizwärmeerfassung. Das Resultat sind künstlich erhöhte Kostensätze für das Heizen.

Frage: Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht mit Gesamtenergiebilanzen, die nicht aufgehen, und Gründe dafür gefunden ?

Thema 3:
Der Vergleich von Heizwärmemessungen ergab, dass unsere Mieterin im Schnitt über 5 Jahre 2,7mal so viel Heizwärme verbraucht haben soll wie ihre Nachbarin in einer baugleichen, nur spiegelverkehrten Wohnung, in 2024 war es sogar das 4,7-fache.
Bedenkt man, dass 6-7% mehr Heizwärme einen Temperaturanstieg von 1 Grad bewirken, wird m.E. klar, das solch grosse Unterschiede zwischen identischen Wohnungen physikalisch nicht möglich sind.
Im Nachbarhaus war der Heizwärmeverbrauch der baugleichenbenachbarten Wohnungen nur um den Faktor 1,5 unterschiedlich, auch das eigentlich schon kaum zu erklären.

Frage: Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit Verbrauchsunterschieden zwischen beugleichen Wohnungen gemacht ?


Thema 4:
In 2 Jahren stieg in einem Haus die - nach der oben beschriebenen Methode - berechnete Gesamt-Gasenergie für das Heizen um 24%, gleichzeitig wurde aber eine Verringerung der Heizwärme um 16% ermittelt. Das Verhältnis vom Heizgasverbrauch zur gemessenen Heizwärme stieg entsprechend um 48%, damit auch der Energieanteil im Heizkostensatz um 48%.
Frage: Wer hat auch schon Erfahrungen mit solchen unplausiblen Verbrauchsdaten gemacht.

Leider ist Hausverwaltung nicht gewillt oder in der Lage diese Unplausibilitätan aufzuklären oder aufklären zu lassen. M.E. ist es jedoch die Pflicht einer Hausverwaltung für korrekte und plausible Energiekostenabrechnungen zu sorgen, auch wenn diese von Fremdfirmen erstellt werden.  Auch zwei befragte Firmen, mit der Ablasung und Erstellung der Abrechnungen beauftragt waren, erstellten, zeigten sich hilflos.

Es wäre toll, wenn ich auf dieser Plattform Gesprächspartner für meine Themen finden könnte.

M.f.G. Rainer Greffrath
Zitat
Gibt es aus der Praxis bessere Methoden für eine zuverlässigere Bereechnung des Wärmeverbrauchs für das Warmwasser bei solchen Gemeinschaftsanlagen ?
Laut Heizkostenverordnung ist dafür ein Wärmezähler vorgeschrieben. Wenn dieser nicht vorhanden ist, bleibt keine andere Wahl als die übliche Formel zu benutzen.
Zitat
Die Heizwärme entspricht 90% der dem Heizen zugeordneten Gasenergie (hätte ich auch so erwartet), bei Haus 2 sind das aber nur 60%,d.h. 40% der Gasenergie werden nicht erfasst.
Diese Beschreibung ist nicht nachvollziehbar. Bei korrekter Berechnung wird der Zählerwert ins Verhältnis zu Summe aller Zählerwerte gesetzt, und das kann dann nur mit 100% aufgehen. Vielleicht wurde aber in der Abrechnung auch nur etwas falsch interpretiert.
Zitat
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit Verbrauchsunterschieden zwischen beugleichen Wohnungen gemacht ?
Dass die Wohnungen baugleich sind, hilft hier nicht weiter. Das Heizverhalten von Bewohnern ist ebenso unterschiedlich wie deren subjektives Temperaturempfinden. Falls ein Fehler in der Abrechnung ist, könnte dies mutmaßlich nur auf defekte Zähler zurück zu führen sein.
Zitat
Das Verhältnis vom Heizgasverbrauch zur gemessenen Heizwärme stieg entsprechend um 48%, damit auch der Energieanteil im Heizkostensatz um 48%.
Es gibt dann ja noch den Faktor des Warmwasserverbrauchs, der sich geändert haben könnte. Es lässt sich also nichts so pauschal was dazu sagen.
Zitat
diese Unplausibilitätan aufzuklären oder aufklären zu lassen
Man könnte sich auch mal direkt an dien Abrechnungsdienstleister wenden und um eine Erklärung bitten.
Zitat
einer Hausverwaltung für korrekte und plausible Energiekostenabrechnungen zu sorgen
Grundsätzlich schon, doch die Eigentümer sitzen auch mit im Boot. Diese müssen in der Jahresversammlung nicht über die Abrechnung einen Beschluss fassen, bevor alle Unklarheiten ausgeräumt sind.
Zu Antwort 1: Formel Warmwasser-Erwärmungsenergie: Q (kWh)=V(m3)*2,5*(60-10)*1,11
Wenn diese Formel für den Wärmebedarf der Warmwassererzeugung (ganzes Haus) nicht die Realität das vorhandenen Anlage wiedergibt, hat das einen Einfluss auf die die verbleibende Gasmenge, die auf die gemessene Heizwärme (Summe aller Bewohner) umgelegt wird. Eine kleine Warmwassermenge geht in Richtung einer Unterbewertung des Wärmebedarfs; umgekehrt wird der Verbrauch bei einer hohen Auslastung der Anlage überwertet. Das liegt daran, dass ein gewisser Anteil die mengenunabhängige BereitstEllungsenergie ist; bei mir zu Hause (Einfamilienhaus, niedrige Auslastung) sind das z.B. 60%. Würde man diese Bereitstellungsenergie in dem 8-Parteienhaus kennen, könnte man den Warmwasser-Wärmebedarf sauberer berechnen.

Zu Antwort 2: Energiebilanz gesamtes Haus
Basis ist der Gasverbrauch gemäss Angabe des Gasversorgers. Der berechnete Wärmebedarf für das Warmwasser wird leider nicht gemessen, sondern berechnet (siehe Thema1). Dieser m.E. unsichere Wert wird vom Gesamtgasbezug (Gasversorger) abgezogen und dann umgelegt auf den Heizwärmeverbrauch des Hauses (Summe aus 8 Einzel-Wärmemessungen in den Wohnungen). Eigentlich sollte sich die Heizwärme nur geringfügig von der dem Heizen zugeordneten Gasmenge unterscheiden (Kesselverluste Abgas, Abstrahlung, Rohrleitungs-Wärmeverluste) Durch die Kombination Brennwertkessel + Fussbodenheizung würde ich da nicht mehr als 10% Energieverluste erwarten. tatsächlich trifft das auf eine Wohnhaus zu; im baugleichen Nachbarhaus klafft aber eine Lücke von 40% (Mittelwert 4 Jahre), in 2024 sogar 53%:

Zu Antwort 3: Verbrauchsunterschiede
Wie beschrieben, bewirken 6-7% mehr Heizwärme eine um 1 Grad höhere Raumtemperatur (Jahresdurchschnitt). Da könnte man jetzt ausrechnen, welche Raumtemperatur sich bei 170% mehr Heizwärme (Faktor 2,7) einstellen würde (Dreisatz). Solche Unterschiede sind physikalisch nicht möglich. Im übrigen war ich mehrmals in beiden Wohnungen: 23 Grad. Es kann also nur an den Heizwärmessungen liegen. Das Problem der unsauberen Formel für das Warmwasser (s.o.) spielt das hinein, ist aber nicht entscheidend.

zu Antwort 4: Einflus Warmwasserverbrauch:
Der Warmwasserverbrauch hat sich in dem Vergleichszeitraum nur sehr wenig verändert. Dieser ist aber zwischen den beiden Häusern unterschiedlich, Faktor 1,9. Ist verwunderlich, offenbar wohnen in dem einem Haus besonders viele Langduscher.

zu Antwort 5: Ablesedienstleister:
Beide Ablesedienstleister (es gab einen Wechsel) konnten mir nichts dazu sagen. Einer hat mir angeboten, in der Wohnung unserer Mieterin die Heizwärmemessung zu prüfen, ggf. Neukalibrierung, Kosten Euro 500,--. Die Hausverwaltung war zu dieser Massnahme nicht bereit, hat auch keinen entsprechenden Antrag bei der Eigentümerversammlungen gestellt. Das Problem bestand von Anfang an (Fertigstellung der Anlage 2018). Der mit der Garantieabnehme befasste Bauingenieur erklärte sich selber für nicht kompetent in diesen Fragen.

Zu Antwort 6:
Ich habe auf fast jeder Eigentümerversammlung auf die Probleme vergeblich hingewiesen. Es gab auch häufig Schriftwechsel. Die Hausverwaltung erklärte sich für nicht kompetent und verwies auf das Heizverhalten der Mieter. Die Beweislast liegt ofenbar bei mir.
Zitat
Würde man diese Bereitstellungsenergie in dem 8-Parteienhaus kennen, könnte man den Warmwasser-Wärmebedarf sauberer berechnen.
Dann lässt man einen Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung aufstellen, in dem der Einbau eines Zählers dafür beauftragt wird. Dieser ist ohnehin laut Heizkostenverordnung Pflicht. Mieter haben das Recht, die Heizkosten um 15% zu kürzen, wenn dieser Zähler ohne berechtigten Grund fehlt, Eigentümer jedoch nicht.
Zitat
auf eine Wohnhaus zu; im baugleichen Nachbarhaus klafft aber eine Lücke von 40% (Mittelwert 4 Jahre), in 2024 sogar 53%
Das ist durchaus viel. Normal wären für Wirkungsgrad und Leitungsverluste meist 70-80%. Aber das hilt nun für die Abrechnung nicht weiter, sondern man kann nur im Haus konkret schauen, wo die Verluste ihre Ursache haben.
Zitat
Es kann also nur an den Heizwärmessungen liegen.
Der erste Schritt wäre, die Zählernummern in der Wohnung und die Werte laut Display mit der Abrechnung vergleichen. Es kann schon mal passieren, dass Zähler einer falschen Wohnung zugeordnet wurden.
Zitat
Faktor 1,9. Ist verwunderlich, offenbar wohnen in dem einem Haus besonders viele Langduscher.
Die Überlegung hilft für die Abrechnung nicht weiter. Da muss man einfach strikt nach Vorschriften vorgehen. Und man muss sich bewusst machen, dass eine Abrechnung nie für alle gerecht ist. Egal welchen Verteilerschlüssel man nimmt, es wird immer jemand dabei sein, der damit schlechter weg kommt.
Hallo Silan,

vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Ich komme noch nicht zurecht, wie man diese Plattform richtig bedient, wie man Zitate isoliert und sich darauf bezieht. Muss ich noch lernen.

1. "Wärmezähler für Warmwasser gesetzlich vorgeschrieben" ist ein guter Tipp, werde ich aufgreifen. ich habe das Gefühl, dass der Verbrauch durch die primitive berechnugefoormel unterbewertet wird, es wird zu wenig vom Gesamtgasverbrauch abgezogen und der restliche Gasverbrauch für das Heizen ist dann überhöht. Das ist aber wohl nur ein Teil des Problems.

2. Wenn die Energielücke systematisch wäre, in beiden baugleichen Häusern in etwa gleich, dann käme es mir auf die Prozentzahl nicht an. Bei einer Lücke von 40% würden dann eben pro kWh gemessener Heizwärme 1,67 kWh Gas verbraucht, in beiden Häusern in etwa gleich, die Verteilung des Gasverbrauchs auf die Heizwärme wäre dann  ja trotzdem einigermassen verlässlich, solange das Verhältnis zwischen Gasverbrauch und Heizwärme gleich ist. . Es kann aber nicht sein, dass in einem Haus die Lücke 10% beträgt, im baugleichen Nachbarhaus aber 40%, in 2024 sogar 53 %. Da muss man grundsätzliche Fehler vermuten.
Die Häuser sind mit Fussbodenheizung und Brennwertkesseln ausgestattet, wegen der niedrigen Vorlauftemperaturen dürften auch die Transportverluste in den heizwasserleitungen nicht sehr goss sein.  ich kann mir deshalb eine Energielücke von 10% (=90% Wirkungsgrad) vorstellen.

3. Verwechslung von Zählernummern kann ich selber mangels Zugang nicht feststellen, da ist die Hausverwaltung gefordert, die sich bislang leider völlig unkoperativ zeigt. Ich habe jetzt deshalb mal die Kosten verglichen. Unsere Mieterin hat im Mittel über 5 Jahre dreimal so viel Heizkosten gezahlt wie ihre Nachbarin in der baugleichen Wohnung, 3100 Euro zu 1040 Euro. In 2024 war es sogar das 4,7-fache.
Mal sehen, was die Hausverwaltung dazu sagt.

4. Faktor 1,9 Warmwasserverbrauch, das ist nur eine Randbeobachtung, die mit den o.g. Fragen vielleicht auch zu tun hat, aber nicht entscheidend.  (s.o. Punkt 1).

Neuer Punkt:
Redundanz  der Gesamtverbräuche des Hauses (Heizwärme und Warmwassermenge) mit der Summe der 8 Einzelverbräuche in den Wohnungen. Die Messungen der Gesamtverbräuche soll es geben, werden aber in den Abrechnungen nicht dargestellt.  Der Vergleich könnte hilfreich sein, muss die Hausverwaltung was zu sagen.

Frage: kann man auch PDF-Dateien anhängen oder nur Fotos ?

M.f.G. Rainer
Zitat
wie man Zitate isoliert und sich darauf bezieht.
Den zu zitierenden Text markieren und dann unten im Editor das 5. Symbol klicken.
Zitat
Es kann aber nicht sein, dass in einem Haus die Lücke 10% beträgt, im baugleichen Nachbarhaus aber 40%, in 2024 sogar 53 %.
Mag sein, alles verständliche Überlegungen. Aber die Heizkostenverordnung fragt danach nicht, sondern schreibt nur Regeln vor, wie die Kosten zu verteilen sind. Und dies zu überprüfen ist die wichtigere Sache.
Zitat
Mal sehen, was die Hausverwaltung dazu sagt.
Die Hausverwaltung muss dazu zunächst gar nichts sagen. Denn nach §18 Abs. 4 WEG hat man keinen Auskunftsanspruch, sondern nur einen Anspruch in die Einsicht der Unterlagen. Nur wenn sich die Antworten dort nicht finden lassen, entsteht ein Auskunftsanspruch (LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2021, AZ: 2-13 S 120/20)
Zitat
Die Messungen der Gesamtverbräuche soll es geben, werden aber in den Abrechnungen nicht dargestellt.
Die Summe der Werte aller Wohneinheiten steht aber sicherlich drin, da erforderlich für die rechnerischen Schritte.
Zitat
Frage: kann man auch PDF-Dateien anhängen oder nur Fotos ?
Man kann mir auch eine Nachricht schicken über das Profil. Hier in der linken Spalte auf den Namen klicken.
Hallo Werner, (ist das DU o.k. ?)
Vielen Dank für die Antworten !

Zitat
Mag sein, alles verständliche Überlegungen. Aber die Heizkostenverordnung fragt danach nicht, sondern schreibt nur Regeln vor, wie die Kosten zu verteilen sind. Und dies zu überprüfen ist die wichtigere Sache.

Die Verteilung der Kosten geht nach einem Schema, das in den Abrechnungen transparent beschrieben ist. Da habe ich keine Zweifel, konnte ich mit einem simplen EXCEL-Schema nachvollziehen. Ich sehe die Ursache der Heizwärmeerfassung-/protokollierung, die offenbar seit  Bestehen der Anlage nicht in Ordnung war. Ich werde noch einen zweiten Versuch bei der Ablesefirma machen, sowie auch die Firma kontaktieren, die neue fernablesebare Wärmezähler eingebaut hat.

Zitat
Denn nach §18 Abs. 4 WEG hat man keinen Auskunftsanspruch, sondern nur einen Anspruch in die Einsicht der Unterlagen. Nur wenn sich die Antworten dort nicht finden lassen, entsteht ein Auskunftsanspruch (LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2021, AZ: 2-13 S 120/20)

Falls mit den "Unterlagen" die Abrechnungen der Vergleichswohnungen-/häuser gemeint ist; die konnte ich mir von einem Hauseigentümer besorgen (gegen Zusicherung vertraulicher Behandlung), für 2 von 4 Häusern. Dann wären da noch die Ableseprotokolle, Überprüfung der  korrekten Zuordnung von Zählern zu Wohnungen (Hinweis von Silan, danke). Dann wäre es noch möglich, sich die Gesamtmessungen Heizwärme und Warmwasser pro Haus anzusehen, sofern es diese Messungen gibt und diese auch protokolliert wurden. In den Abrechnungen wird mit den Summen aus den 8 Wohnungen gearbeitet. Den Warmwassermessungen ist zu trauen, nicht aber den Wärmemessungen. Wenn z.B. der Gasverbrauch steigt, bei gleichbleibendem Warmwasserverbrauch steigt, aber die gemessene Heizwärme sinkt (siehe meine erste Nachricht, Thema 4), dann ist da m.E. etwas faul. Da könne ein Vergleich der Verbrauchssumme mit einer Gesamtmessung vielleicht etwas bringen.

m.f.G.
Rainer
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