Versicherungsbeiträge: Was die gerichtliche Niederlage von Vonovia für Vermieter bedeutet

Eine Niederlage des Immobilienkonzern Vonovia vor dem Amtsgericht Schöneberg ist ein Warnsignal für Vermieter. Denn wie der unabhängige Geldratgeber Finanztip vorrechnet, könnten Mieter jetzt mehrere Hundert Euro aufgrund zu hoher Nebenkosten zurückfordern. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden: Die zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG hat bei Versicherungskosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen (Az. 11 C 357/25). Das Urteil könnte Signalwirkung für viele weitere Mietverhältnisse haben.

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und nur angemessene Betriebskosten an den Mieter weiterzugeben. Liegen einzelne Kosten deutlich über dem regionalen Schnitt, haben Mieter das Recht, dagegen vorzugehen. "Wenn Vermieter beispielsweise deutlich höhere Versicherungskosten abrechnen als marktüblich, handeln sie womöglich rechtswidrig", sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.

Auf den regionalen Vergleich kommt es an

Ob Versicherungskosten überhöht sein könnten, zeigt ein Vergleich mit regionalen Durchschnittswerten. In Berlin veröffentlicht der Senat entsprechende Zahlen auf seiner Website. In anderen Regionen bietet der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes eine Orientierung. Nach Angaben des Berliner Senats zahlten Mieter 2024 in Berlin durchschnittlich 0,23 Euro pro Quadratmeter und Monat für Versicherungen.


Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung: Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung kann sich für Vonovia-Mieter für die Jahre 2021 bis 2023 eine mögliche Rückerstattung von 367,20 Euro für überhöhte Versicherungskosten ergeben, falls sie Widerspruch eingelegt hatten. Denn statt der durchschnittlichen 0,23 Euro pro Quadratmeter hatte die GSW deutlich mehr abgerechnet: 0,45 Euro im Jahr 2023, 0,39 Euro im Jahr 2022 und 0,36 Euro im Jahr 2021. Für Schadensersatzansprüche der Mieter gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

Die kritischen Blicke der Mieter könnten sich aber auch auf andere Nebenkosten richten. So rät Finanztip Mietern, ihre Nebenkostenabrechnung mit den regionalen, oder zumindest bundesweiten Vergleichswerten für Betriebskosten zu vergleichen (z. B. kommunale Übersichten Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes). Zudem sollten sie auffällige Posten auf ihrer Nebenkostenabrechnung markieren, neben Kosten für Versicherungen auch solche für Reinigung und Garten. Die Mieter können ihren Nebenkostenabrechnungen innerhalb von zwölf Monaten schriftlich widersprechen.


Erstellt von (Name) S.P. am 17.02.2026
Geändert: 17.02.2026 14:24:43
Autor:  S. P.
Quelle:  Finanztip
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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