Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wir haben Okt. 2016 eine Wohnung gekauft und diese anschließend unterhalb der 15% Regel renoviert und diese über 3 Jahre steuerlich abgeschrieben.
Die Fenster wurden seinerzeit nicht mitgemacht. Seit Ende 2017 wird die Wohnung vermietet.
Wir möchten nun in 2021 neue Fenster einbauen lassen (Es werden 2-fach verglaste Holzfenster durch 2-fach verglaste Kunststoffenster ersetzt,
Größe und Anzahl bleiben gleich). Die Kosten für die Fenster alleine würden unter 15% der Anschaffungskosten liegen jedoch über 4000 €.
Bei der Recherche im Internet tendiere ich zwar gerade dazu dass wir das als Erhaltungsaufwand absetzen können, da wir den Standard ansich nicht heben.
Ich bin mir jedoch mit der 5 Jahresfrist nicht ganz sicher ob dies dann nicht dadurch als nachträgliche Herstellkosten gewertet wird und dadurch nur über AfA
über 50 Jahre abgesetzt werden kann.
Was meint ihr dazu?
Danke im Voraus.
ich habe folgende Frage:
Wir haben Okt. 2016 eine Wohnung gekauft und diese anschließend unterhalb der 15% Regel renoviert und diese über 3 Jahre steuerlich abgeschrieben.
Die Fenster wurden seinerzeit nicht mitgemacht. Seit Ende 2017 wird die Wohnung vermietet.
Wir möchten nun in 2021 neue Fenster einbauen lassen (Es werden 2-fach verglaste Holzfenster durch 2-fach verglaste Kunststoffenster ersetzt,
Größe und Anzahl bleiben gleich). Die Kosten für die Fenster alleine würden unter 15% der Anschaffungskosten liegen jedoch über 4000 €.
Bei der Recherche im Internet tendiere ich zwar gerade dazu dass wir das als Erhaltungsaufwand absetzen können, da wir den Standard ansich nicht heben.
Ich bin mir jedoch mit der 5 Jahresfrist nicht ganz sicher ob dies dann nicht dadurch als nachträgliche Herstellkosten gewertet wird und dadurch nur über AfA
über 50 Jahre abgesetzt werden kann.
Was meint ihr dazu?
Danke im Voraus.