Ein nach jahrelangem Streit zerrüttetes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist keine ausreichende Begründung für die fristlose Kündigung eines Wohnraum-Mietverhältnisses. Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge muss hinzukommen, dass ein pflichtwidriges Verhalten des Gekündigten zur Zerrüttung des Verhältnisses geführt hat. Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht auf die Wohnraummiete übertragen (Az. VIII ZR 211/22).|
Erstellt von (Name) E.R. am 09.04.2024
Geändert: 09.04.2024 08:10:41
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesgerichtshof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Elnur
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