Mieter fordert "Beweis" der Schäden

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Mieter fordert "Beweis" der Schäden
Ich habe eine 3-Zimmer Wohnung an ausländische Zeitarbeiterfirma über 3,5 Monate durch Homecompany vermietet. Der Vertrag hatte das Format „Wohnen auf Zeit“. Die Kaution betrug 1700 Euro.

Es wurden 4 Mieter eingetragen, Gastarbeiter bei Daimler.
Die Mieter haben sich über die Mietzeit nie gemeldet. Wir hatten eine Beschwerde über massive Ruhestörung (Waschmaschine Nachts laufen lassen, Schlägerei und Blutspuren an der Eingangstür, lautes Zuschlagen der Fenster und Türen usw.) von den Nachbarn erhalten und per Email aufgefordert, sich an die Hausordnung zu halten. Man teilte uns mit, dass sich 5 Personen, statt 4 in der Wohnung einquartierten.

Die Mieter sind 1 Woche vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen. Ich hatte bereits eine negative Erfahrung, wo bei der Wohnungsübergabe die Schäden von dem Makler ignoriert wurden. Darum hatte ich Homecompany im voraus darum gebeten, kein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, sondern nur die Schlüsselübergabe durchzuführen.

Bei der Wohnungsbegehung habe ich mit meiner Familie (2 Eltern und erwachsenes Kind) zahlreiche Schäden festgestellt. 4 kaputte Stühle, neue Teppichfliesen nur Austauschfähig, Fensterbank durchgeknickt, Bettwäsche nicht weiter zu gebrauchen, vergilbte Tapetten, Brandloch im Sofa, Aschereste – im Vertrag stand ein Rauchverbot, Matratze verdreckt untauglich (Nachmieter fordern Umtausch), allgemeine Verdreckung der Teppiche, Küchengeräte, Badezimmers usw. Meiner Meinung nach zählt all dies nicht zu der „natürlichen Abnutzung“Ich gehe davon aus, dass ausländische Mieter sich wie „Mietnomaden“ aufgeführt haben.

Nach 2 Monaten Funkstille wollen die Vorgesetzen der Mieter die Kaution zurück und haben eine Auflistung der Schäden erhalten. Diese meinen ebenfalls, wir hätten Kontakt aufnehmen sollen.

Die Mieter haben die Schäden nicht gemeldet (im Vertrag festgeschrieben) und keine Instandsetzung während der Mietzeit durchgeführt. Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018, Az. VIII ZR 157/17, entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben muss. Sprich, geht es hier nicht um die Schönheitsreparaturen und Fristsetzung.

Nun wollen die Vorgesetzten der Mieter ein „Beweis“ der Schäden. Ich habe einiges an Schäden abfotografiert, aber befürchte Manipulationen mit den Fotos, falls ich diese über Email übersende.

Die Schäden haben wir meist eigenhändig behoben und gründlich gereinigt. Fensterbrüstung wird Profileistung erfordern. Meine Kostenschätzung bezüglich der Reparaturen durch Firmen basierend auf den Ortsüblichen Preisen, ergab, dass alleine der Anstrich der Wohnung an die 1200 Euro betragen würde. Alles zusammengerechnet übersteigt die Kaution.

Wie soll ich vorgehen?
Hallo,

die Fotos sind schon mal der richtige Weg. Aber insgesamt wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für den Gang zum Anwalt. In das Abenteuer solltest du dich nicht allein wagen.

Gruß
HaWeBe
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