Eigenbedarf ist einer der wichtigsten Gründe für eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses. Die Eigenbedarfskündigung ist jedoch auch an viele Voraussetzungen geknüpft. Möglich ist diese Kündigung grundsätzlich nur, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Eigenbedarf: Wer soll einziehen?
Als Familienangehörige kommen
nur nahe Verwandte in Frage, etwa Kinder, Eltern oder Geschwister. Bei entfernteren, wie Nichten oder Neffen, ist ein
besonderes Näheverhältnis zum Vermieter erforderlich. Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, desto enger muss die persönliche Bindung sein. "
Angehörige seines Haushalts" können etwa Pflegekräfte sein, die im Haushalt des Vermieters wohnen oder Hausangestellte (wenn dies auch nicht mehr ganz so üblich ist).
Der Bundesgerichtshof hat eine Eigenbedarfskündigung für wirksam erklärt, die eine Seniorin
zugunsten ihrer Nichte ausgesprochen hatte. Diese sollte sie künftig pflegen und ihr den Haushalt führen. Die von der Seniorin vermietete kleine Wohnung befand sich in der Nähe ihrer eigenen Wohnung [1].
Das Amtsgericht München hat eine Kündigung für rechtmäßig erklärt, bei der das
Au-Pair-Mädchen der Vermieterfamilie in eine kleine, nahe gelegene Wohnung einziehen sollte. Das Mädchen wurde dringend für die Betreuung der drei kleinen Kinder benötigt. Dass die Mieterin zu 60 Prozent schwerbehindert war und von Hartz IV lebte, hinderte diese dem Gericht zufolge nicht daran, sich eine andere Wohnung zu suchen [2].
Voraussetzung: der passende Wohnbedarf
Zusätzlich zu einem Eigenbedarfsgrund ("Ich brauche die Wohnung, weil ich eine Familie gründe und mehr Platz benötige.") braucht der Vermieter auch noch den passenden Wohnbedarf. Das heißt: Die Wohnung, deren Mietvertrag er kündigen möchte,
muss in der Größe dem Benötigten entsprechen. Im Klartext: Sie können keine Ein-Zimmer-Wohnung freikündigen, um dort angeblich mit Ihrer fünfköpfigen Familie selbst einzuziehen. Sie können auch keine Vier-Zimmer-Wohnung kündigen, weil Ihre Tochter diese als Studentenbude braucht. Der Platzbedarf muss zur Begründung passen.
Letzte Änderung W.V.R am 23.03.2023
Autor(en):
Ulf Matzen
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>