Hallo zusammen,
um ihre Rente etwas aufzubessern, vermietet meine Mutter seit knapp einem Jahr eine Wohnung in ihrem ZFH. Demzufolge musste ich zum 31.12.2020 das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nun kam die Frage auf, wie man es mit den jeweiligen Wechselbonis, welche von den Versorgern bei Energiewechsel angeboten werden, handhabt?
1. Werden diese Bonis in jedem Fall in der BKA zugunsten des Mieters verrechnet?
2. Gibt es Ausnahmen? Wird bspw. zwischen verbrauchsabhängigen Bonis und Neukundenbonis unterschieden?
3. Welche gesetzliche Grundlage gibt es? Also wo kann man die Sache konkret nachlesen?
Über ein paar Ansätze, Tipps & Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße, Frank
um ihre Rente etwas aufzubessern, vermietet meine Mutter seit knapp einem Jahr eine Wohnung in ihrem ZFH. Demzufolge musste ich zum 31.12.2020 das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nun kam die Frage auf, wie man es mit den jeweiligen Wechselbonis, welche von den Versorgern bei Energiewechsel angeboten werden, handhabt?
1. Werden diese Bonis in jedem Fall in der BKA zugunsten des Mieters verrechnet?
2. Gibt es Ausnahmen? Wird bspw. zwischen verbrauchsabhängigen Bonis und Neukundenbonis unterschieden?
3. Welche gesetzliche Grundlage gibt es? Also wo kann man die Sache konkret nachlesen?
Über ein paar Ansätze, Tipps & Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße, Frank