Gibt es vielleicht jemanden, der uns helfen kann, die folgende Situation kurz juristisch einzuordnen?
Es handelt sich um ein altes Einfamilienhaus. Wegen eines Wasserschadens steht für einige Tage eine Sanierung an. In dieser Zeit wird das Haus nicht bewohnbar sein, da keins der Bäder mehr genutzt werden kann. Der Schaden wird über die Gebäudeversicherung reguliert, der Handwerkerservice der Allianz schätzt, dass die Bäder für ca. 3 Tage nicht benutzbar sind.
Die Mieter stellen nun folgende Ansprüche:
-Rückwirkende Mietminderung für den Zeitraum, in der eins der Bäder wegen des Wasserschadens bereits nicht genutzt werden konnte (einige Monate).
-Übernahme der Unterbrignungskosten für 30(!!) Tage, bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, 150€ pro Tag.
-Übernahme der Transportkosten ihres Eigentums in ein Lager, um das Eigentum vor Einflüssen durch die Sanierung (evtl. Schimmel) zu schützen, 4000€
-Mietminderung um 100% für die Zeit, in der die Wohnung nicht genutzt werden kann.
Demgegenüber argumentiert der Versicherer: Durch eine 100%ige Mietminderung für die Zeit, in der das Haus nicht genutzt werden kann (3 Tage), werden alle weiteren Forderungen hinfällig (außer der rückwirkenden Mietminderung, über die wurde noch nicht gesprochen).
Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder sind die Forderungen so absurd, dass wir sie einfach ablehnen können? Sorry für die Naivität, wir sind in die Situation des Vermieters etwas unerwartet gelangt...
Viele Grüße!






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