Schallschutz als Modernisierung zu rechtfertigen?

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Schallschutz als Modernisierung zu rechtfertigen?
Moin,

wir haben in einer Mietwohnung (Doppelhaushälfte) aktuell einen Wasserschaden, momentan wird noch getrocknet und die Wohnung ist de facto ein Rohbau mit Kernbohrungen in den Böden etc.

Jetzt trennt die beiden Wohnparteien lediglich eine massive 26er Betonwand (hat man wohl damals so gemacht Ende der 80er) und laut Mietern kommt es vor, dass man lautstarke Unterhaltungen und/oder ähnliches von der anderen Seite hört durch eben diese Wand. Eine Partei wohnt schon seit 20 Jahren dort, es ist also kein neues Problem in dem Sinne sondern kam zufällig zur Sprache im Rahmen der Begehung aufgrund des Wasserschadens.

Konkret geht es um die jeweils über an die Wand angrenzenden Wohnzimmer im EG und Schlafzimmer im 1.OG.

Es steht die Idee im Raum, dass man die entsprechenden Wandabschnitte im Zuge der Sanierung direkt noch mit jeweils 60mm Dämmung und 10mm Fermacell versieht als zusätzlichen Schallschutz / Schalldämmung. Wohnraum geht kaum verloren (6-7 cm an der entsprechenden Seite).
Zudem soll das ursprünglich verlegte Laminat durch pflegeleichteres Vinyl ersetzt werden.

Jetzt die Frage ob ich die Kosten für die Dämmung als Modernisierung bzw. Wohnwertsteigerung geltend machen kann?
Zumal die Mieter auf beiden Seiten davon ja laut eigener Aussage profitieren würden.

gruß
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