Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage, da trotz Recherche ich keine Informationen finden konnte.
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als möbliertes Zimmer untervermietet.
Ich möchte jetzt die sehr geringe Miete erhöhen.
Gibt es eine Begrenzung über die Höhe der Mieterhöhung? Für möblierte Zimmer in einer Wohngemeinschaft gelten andere rechtliche Regelungen, als in "normalen" Mietverhältnisse. Leider konnte ich keinen Gesetzestext etc. finden, wo die Ausnahmen/Regelungen festgehalten sind.
Vielen Dank!
Claudia
ich hätte eine Frage, da trotz Recherche ich keine Informationen finden konnte.
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als möbliertes Zimmer untervermietet.
Ich möchte jetzt die sehr geringe Miete erhöhen.
Gibt es eine Begrenzung über die Höhe der Mieterhöhung? Für möblierte Zimmer in einer Wohngemeinschaft gelten andere rechtliche Regelungen, als in "normalen" Mietverhältnisse. Leider konnte ich keinen Gesetzestext etc. finden, wo die Ausnahmen/Regelungen festgehalten sind.
Vielen Dank!
Claudia