Erneuerung Haustüre in der Jahresabrechnung

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Erneuerung Haustüre in der Jahresabrechnung
Hallo Zusammen,
wir sind eine kleine WEG mit nur 3 Eigentümern. Da wir unsere letzte Hausverwaltung aufgrund Untätigkeit kündigen mussten, würden wir nunmehr gerne unsere Hausverwaltung selbst übernehmen.

Wir sind derzeit dabei die Jahresabrechnung zu erstellen. Nun ist es so, dass wir im letzten Jahr die Haustüre und den Treppeneingang erneuert haben. Den Treppeneingang wurde komplett von den Ersparnissen auf dem Sparbuch gezahlt. Die Haustüre nur zu einem Teil. Nunmehr stellt sich uns die Frage, wie wir dies in der Jahresabrechnung darstellen müssen. Müssen die kompletten Kosten auf die Miteigentumsanteile verrechnet werden? Oder nur der Teil, welcher nicht von den Ersparnissen aus dem Sparbuch gezahlt wurden?

Wir haben mal die alten Abrechnungen, welche noch von einer Hausverwaltung gemacht wurden, angeschaut. Hier wurde bei den Großreparaturen nur der Teil auf die Miteigentumsanteile aufgeteilte, welcher nicht durch die Ersparnisse gezahlt wurde.

Vielen Dank für eure Unterstützung und liebe Grüße  :D
Hallo Alflier,
das lässt sich so nicht beantworten. Wem gehört das Geld auf dem Sparbuch? Was steht zur Lastenteilung in eurer Miteigentümervereinbarung?
Viel Spaß im Forum
HaWeBe
Hallo,
also das Geld auf dem Sparbuch ist das einbezahlte Hausgeld der gesamten WEG. Die Aufteilung erfolgt nach dem Miteigentums-Anteil.

Vielen Dank für die Rückmeldung und liebe Grüße   :)
Mit anderen Worten: Die Treppe und ein Teil der Tür wurde schon anteilig von allen Miteigentümern bezahlt. Dann solltet ihr den Restbetrag ebenfalls aufteilen. Es sei denn, ihr habe in einer Miteigentümervereinbarung etwas anderes vereinbart.

Gruß
HaWeBe
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