wir sind eine kleine WEG mit nur 3 Eigentümern. Da wir unsere letzte Hausverwaltung aufgrund Untätigkeit kündigen mussten, würden wir nunmehr gerne unsere Hausverwaltung selbst übernehmen.
Wir sind derzeit dabei die Jahresabrechnung zu erstellen. Nun ist es so, dass wir im letzten Jahr die Haustüre und den Treppeneingang erneuert haben. Den Treppeneingang wurde komplett von den Ersparnissen auf dem Sparbuch gezahlt. Die Haustüre nur zu einem Teil. Nunmehr stellt sich uns die Frage, wie wir dies in der Jahresabrechnung darstellen müssen. Müssen die kompletten Kosten auf die Miteigentumsanteile verrechnet werden? Oder nur der Teil, welcher nicht von den Ersparnissen aus dem Sparbuch gezahlt wurden?
Wir haben mal die alten Abrechnungen, welche noch von einer Hausverwaltung gemacht wurden, angeschaut. Hier wurde bei den Großreparaturen nur der Teil auf die Miteigentumsanteile aufgeteilte, welcher nicht durch die Ersparnisse gezahlt wurde.
Vielen Dank für eure Unterstützung und liebe Grüße






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