Umlage von Wartungskosten

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Umlage von Wartungskosten
Guten Abend,

ich habe vor Kurzem eine Immobilie geerbt und stehe nun vor meiner ersten Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter.
Ich habe mir schon sehr viel Wissen anlesen können, aber ich habe noch die ein oder andere Frage.
Seht es mir bitte nach, wenn ich Anfängerfragen stelle, aber die letzten knapp 60 Jahre hatte ich mit Nebenkostenabrechnungen nichts zu tun.

Allgemeine Informationen:
- Der Mieter zahlt monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung.
- Gemäß Mietvertrag werden sämtliche Kosten nach §2 BetrKV umgelegt.
- Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 01.01. bis 31.12.

Zu meinen Fragen mit fiktiven Beispielen.

1.)
- Die Heizungsanlage am Mietobjekt (eine Partei) wird jährlich gewartet.
- Nehmen wir an, diese Wartung wurde im September 2025 durchgeführt und kostet 600 Euro.
- Mieter A wohnte dort von Januar 2025 bis Juli 2025, Mieter B wohnte dort von August 2025 bis Dezember 2025.
- Wie lege ich nun diese 600 Euro um? Welcher Mieter muss wie viel Euro bezahlen? Muss Mieter A überhaupt etwas zahlen, obwohl die Wartung nach seinem Auszug erfolgt ist?

2.)
- Dieselbe Ausgangslage wie bei 1.)
- Jedoch mit der Abänderung, dass die nächste Wartung bereits im Juli 2026 und nicht erst im September 2026 stattfinden wird.
- Mir geht es hier darum, dass die nächste Wartung nicht erst nach zwölf Monaten geschieht (Juli 2026 vs. September 2026).
- Wie lege ich dann die 600 Euro um?

3.)
- Die Wartung an der Gastherme erfolgt alle zwei Jahre.
- Nehmen wir an, diese Wartung wurde im September 2025 durchgeführt und kostet 1.200 Euro.
- Mieter A wohnte dort von Januar 2025 bis Juli 2025, Mieter B wohnte dort von August 2025 bis Januar 2026, Mieter C ab Februar 2026.
- Wie lege ich nun diese 1.200 Euro um? Lege ich die 1.200 Euro auf zwei Jahre um? Oder nach Monaten? Oder lediglich in 2025?
- Welcher Mieter muss wie viel Euro bezahlen? Muss Mieter A überhaupt etwas zahlen, obwohl die Wartung nach seinem Auszug erfolgt ist? Mus Mieter C auch bezahlen, obwohl die Wartung im Jahr vor seinem Einzug war?

4.)
- Dieselbe Ausgangslage wie bei 3.)
- Jedoch mit der Abänderung, dass die nächste Wartung bereits im Juli 2027 und nicht erst im September 2027 stattfinden wird.
- Mir geht es hier darum, dass die nächste Wartung nicht erst nach 24 Monaten geschieht (Juli 2027 vs. September 2027).
- Wie lege ich dann die 1.200 Euro um?

5.)
- Ich habe hier Wartungen, die auch alle vier Jahre (Rohrleitungsprüfung Gasleitung) und sogar alle zehn Jahre (Innere Prüfung Gastank) durchgeführt werden.
- Die Kosten dafür kenne ich noch nicht.
- Wie lege ich nun diese Kosten um? Auf zehn Jahre? Oder nach Monaten? Oder lediglich im Jahr der Wartung?

6.)
- Ich habe gelesen vom Abflussprinzip und Leistungsprinzip.
- Wie verhält es sich damit?
- Kann ich das wählen als Vermieter?
Zitat
Wartung wurde im September 2025 durchgeführt und kostet 600 Euro.
Zitat
Wartung wurde im September 2025 durchgeführt und kostet 1.200 Euro.
Bei diesen Beträgen für ein Einfamilienhaus habe ich Zweifel, dass es die reine Wartung ist. Vermutlich sind hier auch Reparaturen einkalkuliert, die aber nicht umlagefähig sind und heraus gerechnet werden müssen.
Zitat
Muss Mieter A überhaupt etwas zahlen, obwohl die Wartung nach seinem Auszug erfolgt ist?
Ja. Die Gesamtkosten eines Jahres werden auf die Nutzungzeit herunter gerechnet.
Zitat
Mir geht es hier darum, dass die nächste Wartung nicht erst nach 24 Monaten geschieht (Juli 2027 vs. September 2027).
Es ist zulässig, die Kosten im Jahr der Entstehung voll umzulegen, man darf aber auch auf die Jahre verteilen.
Zitat
Ich habe gelesen vom Abflussprinzip und Leistungsprinzip.
Die Heizkostenverordnung greift bei einem Einfamilienhaus nicht, daher hat man hier die Wahl.
Guten Tag zusammen,  :wink1:

der Beitrag ist zwar vom Letzen Monat, aber ich antworte mal trotzdem drauf

1.)
Diese Wartung gehört zu den laufenden Betriebskosten der Heizung, die kannst du auf Mieter A und B umlegen, muss natürlich im Mietvertrage stehen.
(endscheiden ist der Abrechnungszeitraum, auch wenn Mieter A es nicht mehr "miterlebt" hat ist das Valide umzulegen)
Mieter A - 350€
Mieter B - 250€

2.)
Die Umlage erfolgt genauso wie im ersten Fall. Entscheidend ist nur der Abrechnungszeitraum, nicht wann die nächste Wartung stattfindet.

3.)
Die Kosten werden in dem Abrechnungszeitraum umgelegt, in dem Sie bezahlt wurden
Beispiel: September 2025 wurde die Wartung durchgeführt -> Also gehören die 1.200€ vollständig in die Nebenkostenabrechnung 2025.
Mieter C kommt erst 2026 dazu, also ist er da ausgeschlossen und es wird nur auf Mieter A und B umgelegt.

4.)
Genau das gleiche Prinzip wie zuvor.
Es ist nicht wichtig wann genau die Wartung stattfindet sondern in welchem Abrechnungszeitraum

5.)
Genau das gleiche Prinzip wie auch 3.)-4.)
Betriebskosten werden in der Nebenkostenabrechnung in dem Jahr angesetzt, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden

z.B Innere Prüfung Gestank 2030 kosten 1.000€
die 1.000€ gehören vollständig in die Nebenkostenabrechnung 2030.

6.)
Als Vermieter kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, welches Abrechnungsprinzip du anwendest. Wichtig ist dabei, dass die Abrechnung nachvollziehbar und konsistent erfolgt und nicht willkürlich gewechselt wird, um Kosten zwischen verschiedenen Abrechnungszeiträumen zu verschieben.

In der Praxis wird meist das Abflussprinzip verwendet, da es einfacher anzuwenden und bei Betriebskostenabrechnungen üblich ist. Dieses Prinzip habe ich in meinen Beispielen ebenfalls angewendet.

Alternativ könnte man jedoch beispielsweise bei sehr seltenen Prüfungen, wie etwa einer 10 jährigen Gastankprüfung, auch das Leistungsprinzip anwenden und die Kosten theoretisch auf die 10 Jahre verteilen. Dadurch würden für die Mieter nicht plötzlich sehr hohe Kosten in einem einzelnen Abrechnungsjahr entstehen.

Eine Schöne Restwoche wünsche ich euch allen!

LG

Santos
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