Begrenzung einer Mieterhöhung bei Vermietung eines möblierten Zimmers?

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Begrenzung einer Mieterhöhung bei Vermietung eines möblierten Zimmers?, Mieterhöhung
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage, da trotz Recherche ich keine Informationen finden konnte.

Ich bin Mieter einer Wohnung und habe ein Zimmer als möbliertes Zimmer untervermietet.

Ich möchte jetzt die sehr geringe Miete erhöhen.

Gibt es eine Begrenzung über die Höhe der Mieterhöhung? Für möblierte Zimmer in einer Wohngemeinschaft gelten andere rechtliche Regelungen, als in "normalen" Mietverhältnisse. Leider konnte ich keinen Gesetzestext etc. finden, wo die Ausnahmen/Regelungen festgehalten sind.

Vielen Dank!

Claudia
Hallo Christine,

ich habe da auch keine Lösung. Ich habe kein Urteil und keine gesetzliche Bestimmung gefunden. 20 % über deiner eigenen Miete sind wohl OK. Ist aber auch nicht sicher. Wie steht denn dein Vermieter dazu? Der muss ja die Unterviermietung erlaubt haben. Hat er sich in dem Zusammenhang zu einer Miete geäußert? Das würde ich vielleicht erst abklären. Nicht dass du am Ende von der Seite Probleme kriegst.

Gruß
HaWeBe
Danke HaWeBe für Deine Antwort.

Ist wirklich sehr undurchschaubar, wie viel man bei einem möblierten Zimmer erhöhen darf.

Trotzdem danke!
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