Möglichkeiten zur Mieterhöhung

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Möglichkeiten zur Mieterhöhung
Hallo,

kann mir Jemand kurz einen Überblick geben, welche Möglichkeiten ich zu einer Mieterhöhung hätte und wie ich das ggf. ankündigen müsste.

Im konkreten Fall wurde die Miete seit vielen Jahren (ca. 10 Jahre)  nicht erhöht. Kann ich als Vermieterin nun einfach zumindest einen Inflationsausgleich als Mieterhöhung ansetzen?

Vielen Dank im Voraus!

LG, Biene
Hallo Biene,

ich gehe davon aus, dass du keinen Staffelmietvertrag oder Indexmietvertrag abgeschlossen hast. Grundsätzlich darfst du die Miete innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20 Prozent anheben. Du darfst nur einmal in 15 Monaten die Miete anheben. Wie hoch ist die Nettokaltmiete deiner Wohnung im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete? Die Angabe bekommst du von der Kommune oder vom örtlichen Mieterverein. Wenn du darunter liegst, darfst du die Miete jederzeit bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Das reicht auch als Begründung. Begründen musst du eine Mieterhöhung in jedem Fall. Neben einer Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete würden sich da auch Modernisierungen anbieten, deren Kosten darfst du auf die Miete aufschlagen. Die Mieterhöhung tritt erst nach mindestens drei vollen Monaten in Kraft. Zwei Monate lang hat der Mieter das Recht, der Mieterhöhung zu widersprechen oder zu kündigen.

Schau dir mal diesen Ratgeber an, da findest du das alles erklärt.
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Mieterhoehung-bei-Wohnraum-welche-Moeglichkeiten-gibt-es.html

Beste Grüße
HaWeBe
Würde denn ein Link zu der Webseite eines Mietervereins oder eines Onlineportals reichen, in dem die übliche Miete dargestellt wird? Oder sind da nur bestimmte Seiten zulässig, wie z.B. die Seiten der Gemeinde o.Ä.?
Hallo dunger,

ganz so einfach ist es nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird von der Gemeinde nach gesetzlichen Vorgaben erhoben und im Mietspiegel veröffentlicht. Meist gibt es den Mietspiegel nur gegen Gebühr. Wie sich gerade gezeigt hat, erheben die Kommunen ihre Mietspiegel das auch nicht immer gerichtsfest: https://www.vermieter1x1.de/News/urteil-berliner-mietspiegel-ungueltig.html.

Öffentliche Angaben auf Onlineportalen kannst du vergessen. Wenn ein Mieter vor Gericht geht, kannst du nicht nachweisen, wie der Mietpreis ermittelt wurde.

Gruß
FHH
Ja wahrscheinlich ist es bei allen Begründungen so, dass man irgendwas findet, wieso die nicht gültig ist, wenn man es drauf anlegt.
Vielen Dank für die Antwort
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