Haus aus Nachlass, neue Mietverträge

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Haus aus Nachlass, neue Mietverträge
Hallo Gemeinde :-) ,

ich bin neu hier und auf dieses Forum gestoßen. :-)

Folgendes zur Sache.

Ich habe aus einem Nachlass ein Haus geerbt, älteres Baujahr. Dort wohnen noch 2 Personen die Hartz 4 beziehen.
Nach durchschauen der Unterlagen habe ich nur pauschal Mietverträge gefunden, dort wurde die grobe Quadratmeterzahl und der Mietpreis verankert. Keine weiteren Angaben etc. ...

Um einiges halbwegs in Ordnung zu bringen, würde ich gerne neue Mietverträge ausstellen, die auch der Arbeitsagentur vorgelegt werden müssen.

Zum Haus:

Das Haus hat ca. 180 qm Wohnfläche. Es gibt eine Zentralheizung, die ebenfalls für Warmwasserbereitstellung genutzt wird. Nutzung wäre über Gas sowie Holzfeuerung möglich.
An den Heizkörpern sind ebenfalls keine Heizkostenverteiler verbaut.
Es gibt nur 1 Wasseruhr, sowie einen Stromzähler für das ganze Objekt.

Was soll alles in dem Vertrag hinein bzw. geregelt sein?
Was kann ich alles auf die Mieter umlegen?
Was sind so die max. Beträge die das Amt für die Mieter zahlt?

Bitte nicht steinigen, ich hatte mit diesem Zeug noch nie etwas zutun. :-/

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

LG
Hansi
Hallo Hansi,

bitte erkundige dich bei einem Rechtsanwalt, bevor du neue Mietverträge ausstellst. Generell bleiben Mietverträge auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen. Möglicherweise findet ein Fachanwalt für Mietrecht eine Möglichkeit, die Mietverträge trotzdem vorzeitig zu beenden. Auf jeden Fall wird er dir sagen können, wo du die Mietverträge anpassen darfst. Eine allgemeine Übersicht findest du auch hier:
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Aenderung-Mietvertrag-Wann-kann-man-ihn-nachtraeglich-aendern.html
Ein Einbau von Zählern betrifft in der Regel nicht den Mietvertrag. Da geht es um die Betriebskostenabrechnung. Da müsste man sich anschauen, wie das bisher gelaufen ist.

Viel Erfolg
FHH
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