Mietpreisbremse ungültig? Stellplatz

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Mietpreisbremse ungültig? Stellplatz
Guten Abend,

ich beabsichtige eine Wohnung in Hannover neu zu vermieten. Die Mietpreisbremse wurde in Niedersachsen durch einen Formfehler für ungültig erklärt, eine Neufassung ist für den Spätherbst geplant. Ist eine Vermietung - bis zur Verabschiedung der neuen Verordnung - oberhalb der vorherigen Mietpreisebremse zulässig? Ich verstehe, dass üblicherweise Bestandsschutz bei Altverträgen bestehen würde, nachdem eine neue Verordnung verabschiedet wurde.

Meine andere Frage bezieht sich auf eine (theoretisch) geltende Mietpreisebremse. Wenn ein Stellplatz im Mietvertrag separat ausgewiesen / bepreist wird (kein eigener Vertrag), wird dieser im Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete mit einkalkuliert?

Vielen Dank für die Antworten!

Viele Grüße

Kenu
Hallo Kenu,

Aus meiner Sicht entfaltet eine ungültige Verordnung keine Wirksamkeit. Also bist du daran nach meiner Einschätzung im Augenblick nicht gebunden. Allerdings solltest du daran denken, dass auch ohne Mietpreisbremse eine Miete als Wucher gilt, wenn sie um 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Da müsste man sich die vertragliche Regelung anschauen. Wenn der Stellplatz im Wohnungsmietvertrag als Bestandteil enthalten ist, fällt er in der Regel auch unter die Mietpreisbremse, wenn es eine gibt.

Gruß
HaWeBe
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