Kein angemeldetes Gewerbe als Hausverwaltung

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Kein angemeldetes Gewerbe als Hausverwaltung
Hallo,

meinen Kindern gehören einige Immobilien, die ich verwalte und auch auf die Briefe und Abrechnungen "Hausverwaltung ..." schreibe.

Nun behauptet ein Mieter er könne mich anzeigen, da ich keine angemeldete Hausverwaltung besitze. Ist dies so richtig?

Wo könnte sich der Mieter bzw. ich melden um die klare Rechtslage raus zu finden?

Danke vorab.
Hallo Katja,

dass man dich deswegen anzeigen kann, möchte ich bezweifeln. Eine falsche Rechnung ist meiens Wissens keine Straftat, sondern einfach ungültig. Wenn du sicher gehen willst, solltest du einen Anwalt fragen. Der Mieter könnte also evtl. die Zahlung verweigern und eine neue Abrechnung verlangen, denn grundsätzlich muss eine Rechnung eine korrekte Rechnungsadresse enthalten. Ich nehme an, dass das deine private Adresse ist. Also würde ich künftig Abrechnungen mit der Adresse und ohne "Hausverwaltung ..." schicken.
Der Mieter könnte sich für Auskunft an den Mieterverein wenden. Du als Vermieterin könntest dich an Haus & Grund wenden. Das ist der Interessenverband der Hausbesitzer und Vermieter.

Gruß
FHH
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