Schönheitsreparaturen: Klauseln im Mietvertrag häufig ungültig

Anna Werner
Grundsätzlich muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese Pflicht wird von dem Vermieter jedoch in der Regel durch eine Klausel auf den Mieter abgewälzt. Oft sind aber derartige Klauseln im Vertrag unwirksam.

Was fällt unter Schönheitsreparaturen?

Die Frage, wer und in welcher Art und Weise die Schönheitsreparaturen ausführen muss, ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Eine gesetzlich eindeutige Definition der Schönheitsreparaturen gibt es im Mietrecht nicht. Allerdings orientiert sich die Rechtsprechung an die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.


Unter Schönheitsreparaturen werden nach § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV die Arbeiten in den zum Wohnbereich gehörenden Räumen verstanden. Dazu gehören somit:
  • Tapezieren, Anstreichen sowie Kalken von Wänden und Decken inklusive der notwendigen Vorarbeiten, wie z.B. das Verschließen von Löchern
  • Lackieren der Heizkörper einschließlich Heizrohre
  • Streichen der Fenster und Innentüren sowie – wenn vereinbart – Außentüren von innen

Keine Schönheitsreparaturen sind alle Arbeiten außerhalb der Wohnung wie z.B. das Streichen von Loggien oder Balkonen, Renovierung des Kellers bzw. Treppenhauses. Nach herrschender Ansicht gehören das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden, Auswechseln von Teppichböden, die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen einer Badewanne, die Reparatur von Türschlössern sowie die Glaserarbeiten ebenfalls nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Wann Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen?

Der Mieter muss nur die Mängel ausbessern, die bei seinem eigenen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Wenn der Mietvertrag keine Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter diese auf eigene Kosten übernehmen. Es gibt jedoch viele Mietverträge, die eine Vielzahl von Klauseln enthalten, die durch die Rechtsprechung unwirksam sind.

Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung

Das Abwälzen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist unwirksam, wenn eine renovierungsbedürftige Wohnung übergeben wird, sofern der Vermieter dem Mieter keinen Ausgleich für die Beseitigung der vorvertraglichen Abnutzungsspuren zugesteht.

Darüber hinaus gilt laut BGH eine Wohnung als renoviert, wenn die Gebrauchsspuren des vorherigen Nutzers so unerheblich sind, dass der Gesamteindruck einer renovierten Wohnung entsteht.

Zwingende Anfangsrenovierung

Renovierungsklauseln, die unabhängig davon, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert vermietet wird, den Mieter beim Einzug zur Anfangsrenovierung verpflichten, sind unzulässig. Ausnahme davon ist der Fall, wenn vom Vermieter ein angemessener Ausgleich (BGH, Urteil vom 08. März 2015, Az. VIII ZR 185/14) für die Anfangsrenovierung gewährt wird.

Bedarfsklauseln

Insbesondere in älteren Mietverträgen finden sich oft die Klauseln, die eine Renovierungspflicht des Mieters nach Bedarf festlegen, wie z. B. „bei Bedarf zu renovieren“. Solche Klauseln sind auch unwirksam, wenn der Mieter bei Vertragsbeginn eine nicht renovierte Wohnung übernimmt. In diesem Fall müsste dann der Mieter auch für einen Verschleiß aufkommen, den der Vormieter verursacht hat.

Hingegen ist eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen "je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung durchzuführen" nach aktueller Rechtsprechung wirksam, da solche Formulierungen keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des § 307 BGB darstellen (OLG Celle, Urteil vom 30.1.1996, Az.: 2 UH 1/96, ZMR 96, 260).

Starre Fristen und Quotenklauseln

Viele Mitverträge enthalten die Vereinbarungen, wonach die Schönheitsreparaturpflichten nach starren Fristen verlangt werden, wie z.B. „Küche und Baderäume müssen in einem Zeitraum von drei Jahren, Wohnräume alle fünf Jahre gestrichen werden.“ Diese Klausel ist unzulässig. Hauptgründe: Darin könnte eine unangemessene Belastung des Mieters gesehen werden, wenn die Renovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung nach festen Zeiten und nicht nach Bedarf geregelt wird (BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. ZR 361/03). Wird jedoch die Gültigkeit des Fristenplans eingeschränkt z. B. mit Redewendungen wie „üblicherweise“, „grundsätzlich“ oder „in der Regel, ist die Fristenregelung gültig.

Unter Quotenklauseln versteht man Bestimmungen in Mietverträgen, nach denen der Mieter beim Auszug vor Fälligkeit sich anteilig an den Kosten für die nächsten planmäßigen Renovierungen beteiligen muss. Ist durch Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen bei Auszug nach Quote zu leisten, so ist dies auch unwirksam. Nach der Entscheidung des BGH vom 18.3.2015 – VIII ZR 242/13 sind die Quotenklauseln immer unwirksam.

Es ist darauf zu achten, dass, wenn der Mietvertrag eine ungültige Klausel enthält, die gesamte Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam sein könnte. Es ist für beide Seiten empfehlenswert vor der Anfertigung bzw. Unterschrift des Mietvertrags sich beim Mieterverein anwaltlich beraten zu lassen um ggfls. Geld, Zeit und Ärger zu sparen.




letzte Änderung Anna Werner am 01.03.2023

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualwertberechnung.png
Mit dieser Excel-Vorlage der Residualwertberechnung wird der Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnet. Daher wird das Verfahren auch Restwert-bzw. Bauträgermethode genannt. Der daraus ermittelte Residualwert stellt die Preisobergrenze für ein Grundstück dar, für die sich eine Investition überhaupt noch rentiert an. 
Preis: 38,- EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für den Bereich Buchhaltung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team stärkt und maßgeblich zur Sicherstellung einer präzisen Buchführung und erfolgreichen finanziellen Verwaltung beiträgt. Sie sind nicht nur zuverlässig und verantwortungsbewusst, sondern a... Mehr Infos >>

Steuerreferent:in mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Head of Accounting (m/w/d)
Die enventa Group, eine Einheit von starken Software-Unternehmen, unterstützt mit über 220 Expertinnen und Experten mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, aus ihren wertvollen Daten Mehrwerte zu generieren. Gemeinsam haben wir ein breites Portfolio von B2B-Softwarelösungen rund um ERP, ... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Bereichsleiter Rechnungswesen und Controlling (m/w/d)
Die DLG e.V. versteht sich als Impulsgeber für den Fortschritt in der Land- und Ernährungswirtschaft. Sie unterstützt Persönlichkeiten, Organisationen und Unternehmen aus Landwirtschaft, Ernährungshandwerk und Industrie, Wissenschaft und Verwaltung, um Innovationen zielgerichtet umzusetzen. Dazu ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

KIS-Immobilien-Formularpaket (IMF 1.2)

Das Excel-Vorlagen-Paket „Immobilien-Formularpaket“ bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Ausgehend von einer Übersicht können diese Hilfsmittel über Buttons aufgerufen werden. Je nach Art des Formulars ist es mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet.  
Mehr Informationen >>

Finance & Controlling Model zur Verwaltung von Eigentumswohnungen in Excel

Mit dem auf Excel basierenden Finance & Controlling Model erwerben Sie ein umfangreiches Tool zur Verwaltung aller Aspekte Ihrer Eigentumswohnung, nebst Kapitaldienstrechner und weiteren vielfältigen Funktionen.
Gleichfalls eignet sich das Tool zur Berechnung der Rendite/Wirtschaftlichkeit.
Mehr Informationen >>

PLC Immobilien Bewertung

PantherMedia_maxxyustas_240x180.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!  Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>