Schönheitsreparaturen: Klauseln im Mietvertrag häufig ungültig

Anna Werner
Grundsätzlich muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese Pflicht wird von dem Vermieter jedoch in der Regel durch eine Klausel auf den Mieter abgewälzt. Oft sind aber derartige Klauseln im Vertrag unwirksam.

Was fällt unter Schönheitsreparaturen?

Die Frage, wer und in welcher Art und Weise die Schönheitsreparaturen ausführen muss, ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Eine gesetzlich eindeutige Definition der Schönheitsreparaturen gibt es im Mietrecht nicht. Allerdings orientiert sich die Rechtsprechung an die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.


Unter Schönheitsreparaturen werden nach § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV die Arbeiten in den zum Wohnbereich gehörenden Räumen verstanden. Dazu gehören somit:
  • Tapezieren, Anstreichen sowie Kalken von Wänden und Decken inklusive der notwendigen Vorarbeiten, wie z.B. das Verschließen von Löchern
  • Lackieren der Heizkörper einschließlich Heizrohre
  • Streichen der Fenster und Innentüren sowie – wenn vereinbart – Außentüren von innen

Keine Schönheitsreparaturen sind alle Arbeiten außerhalb der Wohnung wie z.B. das Streichen von Loggien oder Balkonen, Renovierung des Kellers bzw. Treppenhauses. Nach herrschender Ansicht gehören das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden, Auswechseln von Teppichböden, die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen einer Badewanne, die Reparatur von Türschlössern sowie die Glaserarbeiten ebenfalls nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Wann Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen?

Der Mieter muss nur die Mängel ausbessern, die bei seinem eigenen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Wenn der Mietvertrag keine Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter diese auf eigene Kosten übernehmen. Es gibt jedoch viele Mietverträge, die eine Vielzahl von Klauseln enthalten, die durch die Rechtsprechung unwirksam sind.

Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung

Das Abwälzen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist unwirksam, wenn eine renovierungsbedürftige Wohnung übergeben wird, sofern der Vermieter dem Mieter keinen Ausgleich für die Beseitigung der vorvertraglichen Abnutzungsspuren zugesteht.

Darüber hinaus gilt laut BGH eine Wohnung als renoviert, wenn die Gebrauchsspuren des vorherigen Nutzers so unerheblich sind, dass der Gesamteindruck einer renovierten Wohnung entsteht.

Zwingende Anfangsrenovierung

Renovierungsklauseln, die unabhängig davon, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert vermietet wird, den Mieter beim Einzug zur Anfangsrenovierung verpflichten, sind unzulässig. Ausnahme davon ist der Fall, wenn vom Vermieter ein angemessener Ausgleich (BGH, Urteil vom 08. März 2015, Az. VIII ZR 185/14) für die Anfangsrenovierung gewährt wird.

Bedarfsklauseln

Insbesondere in älteren Mietverträgen finden sich oft die Klauseln, die eine Renovierungspflicht des Mieters nach Bedarf festlegen, wie z. B. „bei Bedarf zu renovieren“. Solche Klauseln sind auch unwirksam, wenn der Mieter bei Vertragsbeginn eine nicht renovierte Wohnung übernimmt. In diesem Fall müsste dann der Mieter auch für einen Verschleiß aufkommen, den der Vormieter verursacht hat.

Hingegen ist eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen "je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung durchzuführen" nach aktueller Rechtsprechung wirksam, da solche Formulierungen keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des § 307 BGB darstellen (OLG Celle, Urteil vom 30.1.1996, Az.: 2 UH 1/96, ZMR 96, 260).

Starre Fristen und Quotenklauseln

Viele Mitverträge enthalten die Vereinbarungen, wonach die Schönheitsreparaturpflichten nach starren Fristen verlangt werden, wie z.B. „Küche und Baderäume müssen in einem Zeitraum von drei Jahren, Wohnräume alle fünf Jahre gestrichen werden.“ Diese Klausel ist unzulässig. Hauptgründe: Darin könnte eine unangemessene Belastung des Mieters gesehen werden, wenn die Renovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung nach festen Zeiten und nicht nach Bedarf geregelt wird (BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. ZR 361/03). Wird jedoch die Gültigkeit des Fristenplans eingeschränkt z. B. mit Redewendungen wie „üblicherweise“, „grundsätzlich“ oder „in der Regel, ist die Fristenregelung gültig.

Unter Quotenklauseln versteht man Bestimmungen in Mietverträgen, nach denen der Mieter beim Auszug vor Fälligkeit sich anteilig an den Kosten für die nächsten planmäßigen Renovierungen beteiligen muss. Ist durch Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen bei Auszug nach Quote zu leisten, so ist dies auch unwirksam. Nach der Entscheidung des BGH vom 18.3.2015 – VIII ZR 242/13 sind die Quotenklauseln immer unwirksam.

Es ist darauf zu achten, dass, wenn der Mietvertrag eine ungültige Klausel enthält, die gesamte Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam sein könnte. Es ist für beide Seiten empfehlenswert vor der Anfertigung bzw. Unterschrift des Mietvertrags sich beim Mieterverein anwaltlich beraten zu lassen um ggfls. Geld, Zeit und Ärger zu sparen.




letzte Änderung Anna Werner am 01.03.2023

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Steuerexperte (m/w/d) im Bereich CFO
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d)
Mitsubishi Electric ist eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Marketing und Vertrieb elektronischer Produkte, Bauteile und Systemlösungen. Unsere Niederlassung in Deutschland ist verantwortlich für den Vertrieb unserer Produkte einschließlich der dazugehörigen Sof... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d)
Wir sind eine Wohneinrichtung der berufl ichen und sozialen Rehabilitation. Bei uns finden Menschen mit Behinderung ein Zuhause sowie eine angemessene Tätigkeit und Förderung. Im Bereich Wohnen des Anna-Katharinenstift leben 325 Menschen in der gemeinschaftlichen Wohnform und 125 Klient:innen im ... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Kreditorenbuchhaltung mit Schwerpunkt Steuerrecht
Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Bereichen in einem spannenden, zukunftsorientierten Hochschulumfeld. Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung wird seitens der HAWK durch unterschiedliche interne und externe Angebote gef... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter Betriebswirtschaft (w/m/d)
Als kommunaler Dienstleister und größtes Unternehmen der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kümmern wir uns für etwa 270.000 Menschen sowie Unternehmen um den gesamten Wasserkreislauf – von der Trinkwasserversorgung bis zur Abwasserreinigung. Dafür engagieren sich bei Nordwasser täglich r... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitgeber, der Ihnen vielfältige berufliche Perspektiven und Vorteile bietet? Dann sind Sie bei den Knappschaft Kliniken genau richtig. Ganz egal, an welchem unserer Standorte oder in welchem Beruf Sie einsteigen: Bei uns erwarten Sie eine partnerschaftliche un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

RS Baukostenrechner

Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Tool verschiedene Auswertungen.
Mehr Informationen >>

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Hierbei handelt es sich um eine Excel-Vorlage zum berechnen der Rendite für Eigentumswohnung. Durch die verknüpften Formeln erhalten Sie sofort ein Endergebnis. Das Excel-Tool ist für Immobilienmakler/-in aber auch für Wohnungssuchende Personen eine ideale und schnelle Anwenderlösung.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Nebenkostenabrechnung

Dieses Excel-Tool unterstützt Sie bei der Betriebskostenabrechnung ihrer Mietobjekte. Diese Nebenkostenabrechnung eignet sich hervorragend für Privatpersonen und kleine Immobilienverwaltungsgesellschaften, welche ihre Nebenkostenabrechnungen schnell und einfach erstellen möchten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>