ich bin als Vermieterin vom Mietendeckel betroffen. Ich habe gelesen, dass das Verfassungsgericht nun diesen Unsinn gekippt hat.
Was bedeutet das für mich als Vermieterin? Kann ich jetzt Miete für die letzten Jahre nachfordern?
Danke euch
Heidi
16.04.2021 13:24:13
Hallo,
ich bin als Vermieterin vom Mietendeckel betroffen. Ich habe gelesen, dass das Verfassungsgericht nun diesen Unsinn gekippt hat. Was bedeutet das für mich als Vermieterin? Kann ich jetzt Miete für die letzten Jahre nachfordern? Danke euch Heidi |
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16.04.2021 15:18:40
Hallo Heidi,
vielen Dank für den Hinweis. Die Redaktion hat erste Informationen dazu in der News nachgetragen. Mit freundlichen Grüßen wvr |
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16.04.2021 15:23:45
Hallo Heidi,
die Sache ist noch sehr frisch. Grundsätzlich müsstest du die Miete nachfordern können, die dir durch den Mietendeckel entgangen ist. Denn das Gesetz war ja ungültig. Ich würde aber erwarten, dass die Folgen noch vor Gericht gehen werden. Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen. Gruß Lenny |
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