Ich bin ratlos in der Lage und bedankte mich vorab für Hilfe und für die Aufnahme in das Forum
Mit freundlichen Grüßen
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09.07.2019 23:36:21
Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe leider ein für mich sehr komplexes und kompliziertes Problem,ich habe Ende Mai eine Wohnung in einem 5 Parteien Haus zum 1.7.19 neu vermietet,Preis war vorher mit dem neuen Mieter abgesprochen sowie ,dass die Wohnung von ihm selbstständig renoviert würde,was auch im Vertrag festgehalten wurde.Der neue Mieter wohnt in Haus in der Wohnung seiner Mutter,die Wohnung ist gegenüber.Es fand vor Vertragsschluss eine Besichtigung statt,danach Vertrag unterschrieben.Der Vormieter hatte die Wohnung in sehr schlechten Zustand versetzt,mit Wandfarbe bemaltes Pakett etc.Nach Vertragsschluss rief der neue Mieter an,er würde die Wohnung so nicht über nehmen,das wäre alles zu aufwendig und nicht zumutbar.Der Vormieter sollte erst noch gewisse Arbeiten,wie das bemalte Parkett säubern etc,ich habe daraufhin den Altmieter,der zuvor noch nicht aus dem Vertrag entlassen war,da ich mit diesem einen Aufhebungsvertrag vereinbart hatte.Am 5.6.19 war aufgrund des Wunsches des Neumieters ein Ortstermin gemacht worden,anwesend war der Altmieter,eine Bekannte von mir und ich,der Neumieter war nur kurz dabei ,obwohl er bei seiner Mutter gegenüber der Wohnung wohnt,ich hatte im Einvernehmen mit dem Aktmieter vereinbart,den Boden zu säubern, der mit Farbe bemalt worden war,schwarze Tapeten,die in der Küche waren zu entfernen und rot gestrichene Fußleisten weiss zu streichen,was er getan hat,sich aber letztendlich der Abnahme und Übergabe am 19.6.19 entzogen hatte.Die Arbeiten von dem Altmieter entsprachen nicht mittlerer Art und Güte.Es gab eine so große Streiterei,dass ich einen Gutachter für Bauschäden eibsetzte,der auch Mängel feststellte,aber da die Wohnung so übernommen worden war,eigentlich irrelevant im Nachhinein sind bzw.waren,der bemalte Zustand des Parketts war mit in den Vertrag aufgenommen worden.Den Altmieter hatte ich nachträglich zum 19.6.19 entlassen,da sich ein Rechtsstreit anbahnte, die Einigung war am 3.7.19 getroffen worden.Fakt ist,der neue Mieter sollte die Wohnung zum 1.7.19 über nehmen und ab dem 1.6.19 konnte er zur Renovierung in die Wohnung, was er jedoch mit Hinweis auf die Mängel verweigerte.Bis dato will er die Wohnung noch immer nicht über nehmen,nur gegen Erlaß von 3 Monatsmieten und Leistungen trotzdem,die meinerseits noch zu erfolgen hätten,wobei ich eine Leistung in Form von Beteiligung an Material zugestimmt hatte,neue Rolladengurte und kleine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.Abgesehen von dem ganzen hatte der Neumieter falsche Angaben bzgl.seiner beruflichen Situation gemacht etc.
Ich bin ratlos in der Lage und bedankte mich vorab für Hilfe und für die Aufnahme in das Forum Mit freundlichen Grüßen |
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11.07.2019 09:40:19
Hallo lerne,
das ist ganz schön verwirrend. Bringen wir da mal Ordnung rein: 1. Dein neuer Mieter hat die Wohnung besichtigt (mit den Schäden). Er hat den Mietvertrag unterschrieben. Wenn bei Vertragsabschluss keine Mängel zur Nachbesserung vermerkt wurden, hat er im Nachhinein meiner Ansicht nach keinen Anspruch darauf, dass du die Mängel beseitigst. Ich kenne aber die Wohnung nicht. In drastischen Fällen werden Gerichte hier auch anders entscheiden. Schließlich musst du eine Wohnung in bewohnbarem Zustand vermieten. Da gibt es Mindeststandards. 2. Dein alter Mieter hat die Wohnung in einem schlechten Zustand übergeben. Habt ihr da ein Übergabeprotokoll, in dem Mängel vermerkt sind, die der Mieter vor Auszug noch beseitigen muss? Wenn nicht, ist der raus. Ich denke nicht, dass du dann noch einen Anspruch gegen ihn hast. Hier gilt aber das gleiche. Ich kenne die Wohnung nicht und es kann sein, dass es dazu auch anders lautende Urteile gibt. Du brauchst einen Anwalt für Mietrecht. Vielleicht kennt der noch ein Schlupfloch, durch das du den Vormieter an den Kosten der Renovierung beteiligen kannst. Auf jeden Fall musst du jetzt Fristen und Abläufe einhalten, damit du dem neuen Mieter kündigen kannst, wenn er auf seiner Position beharrt. Da kann dir nur ein Anwalt helfen. Viel Erfolg HaWeBe |
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08.01.2020 15:08:11
Hallo,
das ist ein wichtiger Punkt was Ihr jetzt anspricht, deshalb schließ ich mich auch der Diskussion an Genau um solche Fälle zu vermeiden sollten im Abnahmeprotokoll detailliert Mängel und Schäden festgehalten werden, was von den meisten abnehmenden Sachbearbeiter bzw. Hausmeister unterschätzt wird. Da im Zweifel immer mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden kann, ist es wichtig qualitative und aussagekräftige Protokolle zu haben. Die meisten Hausverwaltungen erstellen das Übergabeprotokoll nach wie vor auf die klassische Methode - auf Papier. Im Zeitalter der Digitalisierung sind Papierformulare nicht unbedingt die richtige Wahl, da sie als Beweismittel nicht geeignet sind. Mobile Formularlösungen sind nicht nur effizienter weil sie Zeit sparen, sondern können Euch im Streitfall viel Ärger und Kosten sparen. Viele Grüße, Olta |
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20.01.2020 01:01:56
Guten Abend,
ich starte gerade meine Vermieter-Karriere und merke immer wieder, dass ich unglaublich viel Zeit verschwende für die unzählichen Schreiben die ich immer an die Hausverwaltung, die Mieter und so weiter schicken muss. Auch beim Mieterwechsel gab es ein riesen Tam Tam, weil der vorherige Mieter seine Schäden die er verursacht hat nicht begeleichen wollte... Gibt es hier kostengünstige Möglichkeiten von irgendwelchen Dokumenten und Vorlagen um solche Missverständnisse vlt schon im Vorraus gar nicht erst aufkommen zu lassen? Ich habe schon die Excel-Vorlagen hier gesehen, die sind mir für den Anfang aber ehrlich gesagt etwas zu teuer. Ich hätte gerne so allgemeine Schreiben, die für denn alltäglichen Vermieter-Wahnsinn ausreichen. Wäre sehr dankbar für eine schnelle Rückmeldung, damit ich Hausverwaltung & Mieter schnell zufrieden stellen kann. Vielen Dank schonmal im Vorraus! |
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20.01.2020 10:49:15
Du könntest dich bei Haus & Grund informieren. Das ist ein Verein, der die Interessen von Vermietern vertritt. Im Mitgliederbereich gibt es sehr viele Infoblätter und Vordrucke für alle Lebenslagen: hausundgrund.de
Gruß HaWeBe |
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