Bei einem formellen Buchführungsmangel ist das Finanzamt berechtigt, eine Schätzung des Gesamtumsatzes vorzunehmen, und ist dabei grundsätzlich in der Wahl der Schätzungsmethode frei. Doch einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge sind, auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, genauere Schätzmethoden ungenaueren vorzuziehen. "In der Regel ist der innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen", heißt es im Leitsatz 3 des BFH-Urteils vom 29.07.2025 (Az. X R 23-24/21).|
Erstellt von (Name) S.P. am 27.11.2025
Geändert: 27.11.2025 16:33:37
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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