Der Bundesfinanzhof (BFH) gab mit seinem Beschluss vom 09.07.2025 (Az. II B 13/25) einer Antragstellerin recht, die für den Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH zweimal Grunderwerbsteuer bezahlen sollte und rechtlich dagegen vorging. Der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Bescheids war vom zuständigen Finanzamt und vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt worden. Der BFH hob hingegen den Bescheid auf.|
Erstellt von (Name) S.P. am 09.09.2025
Geändert: 10.09.2025 07:08:38
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov
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