Überraschend viele Mieter und Vermieter sind der Ansicht, dass der Vermieter das Recht hat, die Wohnung des Mieters nach Belieben zu betreten oder zu inspizieren. Dies ist jedoch Unsinn: Ist eine Wohnung erst einmal vermietet, hat darin der Mieter das Hausrecht.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, anlasslose Kontrollbesuche durchzuführen, auch nicht in regelmäßigen Zeitabständen zur Überprüfung des Wohnungszustandes. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag, die dem Vermieter dies erlauben, sind unwirksam. Dies hat auch der Bundesgerichtshof klargestellt.
Ebenso ist der Vermieter nicht berechtigt, eigene Schlüssel zum Mietobjekt zu besitzen – auch nicht "für Notfälle". Alle Schlüssel sind dem Mieter auszuhändigen. Ein Betretungsrecht besteht allerdings, wenn es dazu einen konkreten Anlass gibt. Als solcher sind insbesondere anerkannt:
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