Kuendigung bei Eigenbedarf - Sperrfrist

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Kuendigung bei Eigenbedarf - Sperrfrist, Eigenbedarfskuendigung Sperrfrist
Guten Tag,
ich moechte eine Wohnung fuer den Eigenbedarf kaufen. Allerdings ist die Wohnung zur Zeit (seit 2017) vermietet. Fuer das Haus existieren 2 Teilungserklaerungen.
Die erste von 1998, in der das Haus in zwei Teile geteilt wurde - 1. Teileigentum (Gewerbeeinheit) und 2. Wohnungseigentum (alle in diesem Haus vorhanden 28 Wohnungen) .
2019 wurde eine zweite Teilungserklaerung aufgesetzt, in der das Wohnungseigentum aus der ersten Teilungserklaerung in die einzelnen 28 Wohnungen geteilt wurde.
Meine Frage: Ab wann laeuft die Sperrfrist fuer eine Eigenbedarfskuendigung? Ab 1998 (1. Teilung) oder ab 2019 (2.Teilung).
Hallo Andreas,

die Kündigung richtet sich nach der Mietzeit. Schau mal hier im Beitrag nach:
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Eigenbedarfskuendigung-Das-muessen-Vermieter-beachten.html

Viel Erfolg
HaWeBe
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