Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sollen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten künftig teilen – wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Dieses jetzt beschlossene Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. |
Quelle: Bundestag letzte Änderung E.R. am 12.02.2025 Autor(en): Petra Hannen Bild: Bildaagentur PantherMedia / Phovoi R |
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