Beta Film GmbH
Oberhaching bei München
Die Heizkostenabrechnung ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Oft wird eine Heizkostenabrechnung von einem entsprechenden Dienstleister erstellt, der auch die Ablesung vornimmt. Daher wird sie hier nur kurz berücksichtigt. Empfehlung: Suchen Sie sich einen Dienstleister, der nach dem Kalenderjahr abrechnet. Das spart Arbeit und Verdruss.
Ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung muss die Heizkostenabrechnung grundsätzlich folgenden Inhalt haben:
Achtung: Nicht umlagefähig sind Kosten für Instandhaltung (Verschleiß durch Abnutzung, Alterung) sowie für Instandsetzung (Reparaturen). Nicht umlagefähig ist auch der Kauf von Zählern. Letzterer fällt ggf. unter "Mieterhöhung wegen Modernisierung".
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