Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung

Anna Werner
Betriebskostenabrechnung ist ein häufiger Anlass für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Gründe sind die hohe Fehlerquote und Unübersichtlichkeit. Nach Einschätzung des Mieterbundes ist jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch, auch wenn nur die wichtigen Formalien übersehen wurden. Doch wann ist die Betriebskostenabrechnung formell und materiell in Ordnung? Folgende Hinweise sollten Sie beachten!

Abrechnungspflicht

Gemäß § 556 Abs. 3 S. 1 BGB müssen Sie als Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nur in den Mietverhältnissen erstellen, in denen Ihr Mieter verpflichtet ist, die anfallenden Mietnebenkosten seiner Wohnung zu tragen und monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Anderenfalls ist eine Betriebskostenabrechnung nicht vorzunehmen.

Die Verpflichtung des Mieters zur Leistung von Vorauszahlungen setzt allerdings voraus, dass der Mietvertrag eine eindeutige Vereinbarung enthält, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden dürfen. Es genügt, wenn Sie in Ihrem Mietvertrag schreiben, dass der Mieter die Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu zahlen hat (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15).

Abrechnungsfrist

Nach dem Gesetzt müssen Sie spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erstellen und dem Mieter zukommen lassen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2017 muss also spätestens bis zum 31. Dezember 2017 eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung dem Mieter mitgeteilt werden, wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Ferner ist es für das Einhalten der Abrechnungsfrist entscheidend, ob die Abrechnung beim Mieter pünktlich ankam und nicht wann Sie diese verschickt haben. Kommt die Abrechnung wegen Verzögerungen bei der Postzustellung zu spät beim Mieter an, geht das zu Lasten des Vermieters (BGH, Urteil v. 21.1.2009, VIII ZR 107/08). Nach Ablauf dieser Frist ist die Abrechnung formell fehlerhaft und eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen (LG Gießen, Urteil v. 21.1.2009, Az. 1 S 288/09). Zahlt der Mieter dennoch irrtümlich auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung den Nachzahlungsbetrag, kann er sein Geld zurückverlangen (BGH, Urteil v. 18.1.2006, VIII ZR 94/05). Ergibt sich bei der verspäteten Abrechnung ein Guthaben für den Mieter, müssen Sie dieses aber erstatten.


Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum beträgt immer zwölf Monate (§ 556 Abs. 3 BGB). Nebenkostenabrechnung, die über mehr als zwölf Monate geht, ist nicht ordnungsgemäß und Mieter kann die Nachzahlung auf eine solche Betriebskostenabrechnung verweigern. Abrechnungen, die einen kürzeren Zeitraum umfassen, sind in der Regel auch unwirksam. In Ausnahmefällen, z. B. für die Zeit nach Einzug des Mieters bis zum Ende des allgemein für das Haus geltenden Abrechnungszeitraums, sind kürzere Abrechnungszeiträume aber zulässig (LG Berlin, Urteil v. 23.4.1991, 64 S 458/90).

Übersichtliche und aufgegliederte Darstellung

Die Betriebskostenabrechnung müssen Sie klar, übersichtlich und rechnerisch nachvollziehbar darstellen (BGH, Urteil v. 19.11.08, VIII ZR 295/07). Das ist der Fall, wenn ein betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulter Mieter in der Lage ist, aus der Aufstellung die umgelegten Kosten klar zu erkennen und zu überprüfen.

Die Abrechnung muss widerspruchsfrei und ohne komplizierte Rechenoperationen sein. Weiterhin sollen Sie dem Mieter die erfassten Daten und Zahlen mitteilen, die die rechnerische Basis für die Höhe der Nachforderung bilden. Vergessen Sie auch nicht, Angabe der abzurechnenden Wohnung und das Abrechnungsjahr auszuweisen, denn ansonsten liegt ein Formfehler vor (AG Aachen v. 16.5.2007, 80 C 591/06).

Mindestanforderungen an Abrechnung

Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss mindestens folgende Bestandteile umfassen (BGH, Urteil v. 27.11.2002 - VIII ZR 108/02):

Zusammenstellung der Gesamtkosten

Bei der Zusammenstellung der Gesamtkosten müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben übersichtlich aufgegliedert darstellen. Die Gesamtkosten jeder Kostenart müssen angegeben werden. Gleichartigen Kosten dürfen summenmäßig zusammengefasst werden.
Auf den Mieter können Sie nur umlegbare Kosten umlegen. Umlagefähig sind nur Betriebskosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. Ansparungen auf künftige Aufwendungen sind also keine Betriebskosten. Des Weiteren dürfen Sie ausschließlich regelmäßig wiederkehrende Kosten auf den Mieter umlegen. Einmalige Aufwendungen sind nicht abrechenbar. Jegliche Verwaltungskosten, Instandsetzungskosten, Instandhaltungskosten, die keine laufenden Wartungskosten sind, können Sie nicht als Betriebskosten geltend machen, außer diese Kosten wurden ausdrücklich im Mietvertrag benannt und von dem Mieter akzeptiert.
Kosten des Geldverkehres, Kreditzinsen und Bankgebühren sind auch nicht umlegbar.
Nicht umlagefähig sind ebenso Beiträge, die dem Vermieter nicht zugeordnet werden können, wie z. B. Haushaltsstrom, den der Mieter direkt an den Versorger zahlt.
Mehr erfahren: Checkliste Betriebskosten: Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen

Wie detailliert die Zusammenstellung der Gesamtkosten zu sein hat, war in den letzten Jahren in der Rechtsprechung immer streitig. Bis 2016 musste in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter klar ersichtlich sein, wie der Vermieter auf sein Ergebnis kommt. Nun haben Vermieter größeren Gestaltungsraum. Mit Urteil vom 20.01.2016 (BGH, Az.: VIII ZR 93/15) hat BGH seine Rechtsprechung zur formellen Rechtmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung zugunsten von Vermietern geändert.

Nach Auffassung des BGH ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf den Mieter umlegt. Das heißt, alle Rechenschritte bzw. Angabe und Erläuterung, wie Sie die auf den Mieter weitergeleiteten Gesamtkosten berechnet haben, müssen Sie nicht mehr offenlegen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diesen Gesamtbetrag vorab um die nicht auf den Mieter umlagefähigen Kostenanteile bereinigen und nur die umlegbaren Kosten dem Mieter auf die Nebenkostenabrechnung setzen.
Gleiches gilt, wenn Sie eine Abrechnung für eine aus mehreren Gebäuden bestehende Wohnanlage bekommen, die Sie dann auf die einzelnen Gebäude verteilen. Wie Sie die auf einzelnes Gebäude entfallenden Kosten berechnet haben, müssen Sie ebenfalls nicht mehr aufschlüsseln.

Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels

Die anfallenden Betriebskosten sind nach dem jeweils gültigen Abrechnungsmaßstab bzw. Verteilerschlüssel auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen. Welcher Umlageschlüssel gilt, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Der zugrunde gelegte Verteilerschlüssel muss nachvollziehbar angegeben und erläutert sein. Für jede einzelne Betriebskostenart kann der Abrechnungsmaßstab gesondert vereinbart werden (zum Beispiel Quadratmeter Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch). Verwenden Sie mehrere Verteilerschlüssel, dann müssen Sie auf der Abrechnung alle Umlageschlüssel benennen und erklären.
Achten Sie darauf, dass wenn Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung beim Umlageschlüssel eine unverständliche Abkürzung verwenden, macht das die gesamte Betriebskostenabrechnung formell unwirksam (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07).

Berechnung des Anteils des Mieters

Aus der Betriebskostenabrechnung muss ersichtlich sein, wie sich der Anteil des Mieters für die von ihm gemietete Wohnung ermittelt wird. Darüber hinaus müssen die als Betriebskosten umlegbaren Kostenpositionen, die für das Haus im Abrechnungsjahr entstanden sind, gleichmäßig und gerecht auf die Mieter verteilt werden.

Abzug der Vorauszahlungen des Mieters

Die vom Mieter im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen sind anzusetzen und vom ermittelten Abrechnungssaldo abzuziehen. Der nach Verrechnung mit den Abschlagszahlungen festgestellte Saldo ist zu benennen. Entweder ergibt sich eine Nachforderung des Vermieters oder ein Guthaben zugunsten des Mieters.

Beachten Sie auch, dass nach der Entscheidung des BGH (BGH, Urteil v. 23.9.2009 VIII ZA 2/08, WuM 2009, 671) bei der Angabe von zu hoch oder zu niedrig angesetzten Vorauszahlungen sowie der Ansatz der Soll- statt der Ist-Vorauszahlungen die Abrechnung trotzdem formell wirksam ist.




letzte Änderung A.W. am 21.02.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  Bildagentur PantherMedia / ginasanders

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung