Hat der Vermieter einem Mieter gekündigt und dieser weigert sich, auszuziehen, geht es "ans Eingemachte". Nun hilft nur noch eine Räumungsklage und danach die Zwangsräumung. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Denn: Auch wenn Sie als Vermieter gekündigt haben und der Vertrag beendet ist, dürfen Sie auf gar keinen Fall selbst tätig werden und den Mieter aus der Wohnung befördern, die Schlösser austauschen etc. Damit würden Sie sich strafbar machen. Eine Zwangsräumung durchführen darf nur eine Person: der Gerichtsvollzieher.
| Für Premium-Mitglieder frei | Login zum Weiterlesen | Mitglied werden |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Vermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR
hier bestellen >>





Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 41 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>
Als dynamisch wachsendes Pharmaunternehmen setzen wir uns für das wertvollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebensqualität von Patienten (m/w/d) zu verbessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>
Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.
Preis: 9,- EUR Mehr Informationen >>




Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> |
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|