Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB
Stuttgart
Hat der Vermieter einem Mieter gekündigt und dieser weigert sich, auszuziehen, geht es "ans Eingemachte". Nun hilft nur noch eine Räumungsklage und danach die Zwangsräumung. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Denn: Auch wenn Sie als Vermieter gekündigt haben und der Vertrag beendet ist, dürfen Sie auf gar keinen Fall selbst tätig werden und den Mieter aus der Wohnung befördern, die Schlösser austauschen etc. Damit würden Sie sich strafbar machen. Eine Zwangsräumung durchführen darf nur eine Person: der Gerichtsvollzieher.
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