Mietbürgschaft: Was ist zu beachten?

Anna Werner
Um sich abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen oder Schönheitsreparaturen) erfüllt, verlangen Vermieter in manchen Fällen beim Abschluss des Mietvertrages von ihrem künftigen Mieter anstelle der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde. Doch diese Alternative zum Hinterlegen einer Barkaution hat Risiken für Mieter und Vermieter. Vermieter1x1.de erklärt, was bei der Mietbürgschaft zu beachten ist.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist eine Art Mietsicherheit. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für den Fall, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen verletzt. Somit schützt eine Mietbürgschaft den Vermieter gegen eventuelle Schäden an der Mietwohnung oder gegen Mietrückstände.

Grundsätzlich kann die Mietsicherheit auf verschiedene Arten und Weisen geleistet werden. In der Praxis wird zu diesem Zweck bei Abschluss eines Mietvertrages üblicherweise eine Barkaution gestellt. Allerdings hat nicht jeder Mieter drei Monatskaltmieten immer gleich zur Hand. Insbesondere für Geringverdiener und für junge Mieter, die noch in der Ausbildung sind und keine finanziellen Reserven haben, ist eine Mietbürgschaft ein Ausweg, um diese finanzielle Belastung zu umgehen.

Die Mietbürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag und muss schriftlich erfolgen. Hierbei erhält der Vermieter kein Kautionsgeld, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Durch diese Urkunde verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vermieter gemäß § 765 BGB für die Erfüllung aller sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. So übernimmt der Bürge die Haftung für die Mietschulden der Mieter und ggf. für Schadensersatzansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (z.B. wegen nicht bezahlter Nebenkostenabrechnungen).


Wie hoch ist eine Bürgschaft?

Ebenso wie die Barkaution und Verpfändung eines Sparbuchs ist die Gesamthöhe der Mietbürgschaft im Normalfall auf drei Nettokaltmieten beschränkt (§ 551 Abs.1 BGB). Liegt die Nettokaltmiete einer Mietwohnung bei 300 Euro, darf die Mietbürgschaft somit 900 Euro nicht übersteigen. Dabei ist es wichtig, dass unter der Monatsmiete nur die zur Zeit des Vertragsbeginns zu zahlende Nettokaltmiete der Wohnung verstanden wird. Betriebskosten bleiben dabei außer Betracht (§ 551 Abs. 1 BGB). Auch die Mieterhöhungen ziehen keine nachträgliche Erhöhung einer Mietbürgschaft nach sich.

Freiwillige Bürgschaft

Die Begrenzung der Haftung auf drei Monatsmieten gemäß § 551 Abs. BGB 1 gilt jedoch nicht, wenn von Seiten des Bürgen freiwillig eine höhere Sicherheit angeboten wird. In diesem Fall haftet der Bürge über die drei Kaltmieten hinaus in unbegrenzter Höhe für Mietrückstände, Schäden und Schadenersatzansprüchen. Entscheidend ist es dabei, dass die Bürgschaft nicht verlangt wurde, sondern freiwillig von dem Bürgen abgegeben wurde (AG Lübeck, Urteil v. 17.08.11, 23 C 1448/11).

Rettungsbürgschaft

Auch im Fall einer Rettungsbürgschaft gilt eine Begrenzung der Mietkaution auf drei Monatsmieten nicht. Hierbei springt der Bürge als Retter ein und gewährt dem Vermieter eine zusätzliche Mietsicherheit, wenn sich der Mieter im Zahlungsverzug befindet. Der Bürge tut das freiwillig und muss dann für die gesamte Schuldsumme haften (BGH, Urteil v. 10.4.2013, VIII ZR 379/12). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bürge im Falle einer Zwangsvollstreckung für die Gerichts- und Anwaltskosten aufzukommen.

Kaution plus Bürgschaft

Generell dürfen Vermieter von ihren Mietern entweder eine Kaution in gesetzlich zulässiger Höhe oder eine Bürgschaft verlangen. Denn wenn der Mieter bereits eine Kaution gezahlt hat, ist die Bürgschaft nichtig. Der Vermieter hat insgesamt nur einen Anspruch auf Sicherheiten bis zu drei Monatsmieten (BGH, Urteil v. 30.06.2004, VIII ZR 243/03). Das gleichzeitige Verlangen einer Bürgschaft und einer Mietkaution ist nur zulässig, wenn die Summe beider Mietsicherheiten das Dreifache der Kaltmiete nicht übersteigt. Bietet ein Bürge die Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert zusätzlich zu der Kaution an, ist sie allerdings trotz Kaution gültig (BGH, Urteil v. 07.06.1990, IX ZR 16/90).

Ausfallbürgschaft oder selbstschuldnerische Bürgschaft

Grundsätzlich wird zwischen einer Ausfallbürgschaft (Regelfall) und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unterschieden.

Im Falle einer Ausfallbürgschaft muss der Vermieter seine finanzielle Forderung zuerst gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Bürge kann erst hinzugezogen werden, wenn bei dem Mieter das Geld auch über eine Zwangsvollstreckung nicht einzuholen ist. Die Ausfallbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Versicherungen übernommen werden und wird immer öfter bei vielen Vermietern als Alternative zur Mietkaution gewählt.

Selbstschuldnerische Bürgschaft wird meist von Eltern oder Verwandten verlangt. Sie greift auch bei Rechtsstreitigkeiten bei einer Zwangsvollstreckung. Bei dieser Form der Mietbürgschaft kann der Vermieter sich bei Zahlungsproblemen des Mieters unmittelbar an den Bürgen wenden und ihn sofort zur Zahlung ohne vorherige Maßnahmen, z.B. die Vollstreckung gegen den Mieter, auffordern. So ist der Bürge in der Haftung, unabhängig davon, ob der Mieter zahlungsfähig ist oder nicht. Einen Haftungsunterschied zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen gibt es bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht. Somit stellt diese Verpflichtung für den Bürgen ein hohes Risiko dar.

Risiken für Vermieter

Für den Wohnungseigentümer kann einen Bürgschaftsvertrag mit finanziellen Konsequenzen verbunden werden. Wurde eine Ausfallbürgschaft vereinbart, muss sich der Vermieter mit seinen finanziellen Forderungen zunächst an den Mieter wenden. Dass der Mieter nicht zahlungsfähig ist, reicht allerdings nicht aus, um den Bürgen zur Kasse zu bitten. Hierfür muss der Wohnungseigentümer zuerst rechtliche Schritte bis hin zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen einleiten. Erst wenn die Vollstreckung keinen Erfolg hat, kann der Bürge hinzugezogen werden.

Wird der Bürgschaftsvertrag als selbstschuldnerische Bürgschaft geschlossen, kann sich der Vermieter den Rechtsweg über den Mieter sparen und den Bürgen sofort in Anspruch nehmen. Jedoch auch hier kann ein potentielles finanzielles Risiko entstehen, wenn der Bürge nicht mehr zahlungsfähig ist. Zwar kann der Vermieter dann vor Gericht ziehen, das Geld, auf das er Anspruch erhebt, erhält er damit aber noch lange nicht.




letzte Änderung A.W. am 24.02.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Wolfgang Zwanzger

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

23.11.2018 09:13:22 - anette dols

Bei meinem mietvertrag ist d.vereinbarung von mietsicherheit von monatl. €50.- zur miete zu zahlen. Nun habe ich nach 6 monaten eine mietbuergschaft. Diese bekommt der vermieter, ich stelle die 50.-zahlung ein und behalte die geleisteten raten mit naechster mietzahlung ein. Also miete minus 350.-geleistete mietsicherheitszahlung. Kuendige es schriftl. An. Kann vermieter stress machen? Ich hoffe, eine frage passt hier rein..
[ Zitieren | Name ]

27.11.2018 09:35:21 - Gast

Hallo,

ohne Kenntnis des Mietvertrages und der Vereinbarung zur Mietbürgschaft lässt sich dazu nicht viel sagen. Das musst du mit dem Vermieter klären. Idealerweise in Schriftform, so dass sich im Ernstfall alles vor Gericht belegen lässt.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Smart Packaging for a Healthy Planet – das ist unsere Mission. Packsize packt die Zukunft an. Wir wollen nicht weniger, als die Denkschemata und Prozesse in den Versandabteilungen unserer Kunden zu revolutionieren. Wenn du Lust hast, mit deiner Arbeit nicht nur Kostenstrukturen unserer Kunden, so... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für die Buchhaltung
Die in der Münchner Innen­stadt ge­le­ge­nen Max-Planck-Institute für Inno­va­tion und Wett­be­werb, Steuer­recht und Öffent­liche Finanzen sowie Sozial­recht und Sozial­politik be­ab­sich­tigen, ihre Instituts­ver­wal­tun­gen zu einer ge­mein­samen Ein­rich­tung zu­sammen­zu­führen. Für das Sach... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Teamassistent:in in Teilzeit
Du hast eine Liebe zum Detail und für Deine Genauigkeit bist Du bekannt? Wenn Du Buchhaltung hörst, freust Du Dich? Du magst es, wenn Prozesse flutschen, und Dir fällt es leicht, den Überblick zu behalten? Es erfüllt Dich, wenn Du Anderen bei ihrer täglichen Arbeit helfen kannst? Dann haben wir h... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Innovation und Tradition zeichnet die Firma Emil Kiessling aus. Nahezu seit 75 Jahren basiert der Erfolg des Unternehmens ganz wesentlich auf dem großen Know-How in Forschung und Entwicklung hochwertiger Kosmetikprodukte. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sonnenkosmetik, Haarfarbe und Haar... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in vorbereitende Buchhaltung in Teilzeit (20h)
Wir sind ein junges Unternehmen für liebevoll designte Babyprodukte aus natürlichen Materialien mit Wohlfühl-Garantie für jedes Baby. Beste Qualität, individuelle Designs und verantwortungsvolle Herstellung stehen bei uns an oberster Stelle. Zeitlose und moderne Designs anstatt Fast-Fashion und k... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>