Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH
Frankfurt am Main
Bei Fehlern in einer Nebenkostenabrechnung muss man unterscheiden zwischen formellen Fehlern (z. B. Fehlen notwendiger Bestandteile, verspätete Abrechnung, nicht erläuterter Umlageschlüssel, falscher Abrechnungszeitraum, nicht nachvollziehbarer Rechenweg) und materiellen, also inhaltlichen Fehlern. Letztere sind zum Beispiel Rechenfehler, falsch angewendete Umlageschlüssel, falsche Wohnfläche, Abrechnung nicht umlagefähiger Kostenpositionen. Offensichtliche Zahlendreher oder Rechtschreibfehler zählen nicht. Beide Fehlerarten ziehen unterschiedliche Folgen nach sich.
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