DZ PRIVATBANK S.A.
Frankfurt am Main
Für Reparaturen an einer Mietwohnung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Eine Ausnahme sind die sogenannten Kleinreparaturen. Deren Kosten können mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden.
Die Gerichte haben viele Urteile zum Thema Kleinreparaturen-Klausel gesprochen und etliche Klauseln für unwirksam erklärt. Manche Formulierungen oder auch zu hohe Geldbeträge sehen sie als unzulässige Benachteiligung der Mieter an. Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung?
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