Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat zwei Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht stattgegeben – der Begründung zufolge wegen „ernstlicher Zweifel“ an Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). Damit ist es erstmals Steuerpflichtigen gelungen, vor einem Finanzgericht eines Bundeslandes mit ihren Einwänden gegen die Bewertung nach dem sogenannten Bundesmodell durchzudringen. Das Bundesmodell wird in Rheinland-Pfalz und in zehn weiteren Bundesländern angewendet. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen hat das Finanzgericht die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.|
Erstellt von (Name) E.R. am 18.12.2023
Geändert: 02.05.2024 08:55:48
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Bild:
Bildagentur PantherMedia / maxxyustas
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