Baugenossenschaft FLUWOG-NORDMARK eG
Hamburg
Ausnahme: Der Vermieter kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweisen, dass er eine so hohe Miete fordern muss, um seine laufenden Kosten zu decken. Aber: Nach dem Bundesgerichtshof liegt eine Mietpreisüberhöhung nur dann vor, wenn der Vermieter tatsächlich einen örtlichen Wohnungsmangel ausnutzt – und der muss sich schon auf die ganze Stadt beziehen und nicht nur auf einen Stadtteil . Auch muss sich der Mieter nachweisbar in einer Zwangslage befunden haben, in der er trotz entsprechender Versuche keine andere Wohnung gefunden hat .
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