Wie ermittle ich Gaskosten in einem Einfamilienhaus mit Mietwohnung

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Wie ermittle ich Gaskosten in einem Einfamilienhaus mit Mietwohnung
Guten Tag,

ich bin hilflos. Kurz eine Erklärung meiner Situation.

Ich habe ein Einfamilienhaus, das ich nicht mehr bewohne, da ich weg gezogen bin. Ich habe die obere Etage zu einer kleinen Mietwohnung  umbauen lassen. Das heisst, das mein Dachgeschoss, früher 3  Schlafzimmer und Bad nun eine Mietwohnung ist. Der Rest des Hauses steht nun leer ( Küche, Wohn-Esszimmer und Gäste WC)

Meine Mieterin mit 2 kleinen Kindern hat einen eigenen Stromzähler und zahlt dies selbst, nur die Gasheizung und Warmwasser läuft über die hauseigene Gasheizung.

Ich habe die Gasabrechnung immer so gemacht, dass wir den Grundpreis geteilt haben ( Wohnungen sind fast gleich groß, sie hat leichte Schräge in den Zimmern) und für die Wintermonate ( 5 Monate) habe ich ihr jeweils pro Monat  30 € gegeben, da meine Heizungen auf Sternchen stehen und da nur ein geringer Verbrauch zustande kommt.

Da mein Gasvertrag im November 2022 auslief mit 5 Cent / kWh Verbrauchspreis und der neue nun 15 Cent / kWh kostet, das 3 fache, da weigert sich meine Mieterin nun das zu zahlen. Sie meint, ich müsse die Kosten mittragen.

Wie ist da Eure Meinung. Ich möchte es fair abrechnen, aber nicht unbedingt die Heizkosten meiner Mieterin übernehmen.  Ich muss noch dazu sagen, das sie vom Jobcenter mitfinanziert wird , da sie ihren Mann verlassen hat.

Ich würde mich über Hilfe von Euch sehr freuen.

Viele Grüße
Hallo sakured,
Ich lese aus deiner Frage, dass du keine reguläre Betriebskostenabrechnung erstellst? Das ist die absolute Grundlage für ein Mietverhältnis. Du findest einen allgemeinen Beitrag dazu hier:
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Anforderungen-an-die-Betriebskostenabrechnung.html
Die Gemeinschaftskosten musst du nach einem nachvollziehbaren Schlüssel auf die beiden Wohnungen verteilen. Zur Erhöhung der Heizkosten während der Abrechnungsperiode kannst du hier nachlesen:
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/kostenexplosion-duerfen-vermieter-die-heizkosten-unterjaehrig-erhoehen.html
Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter.

Beste Grüße
HaWeBe
Vielen Dank für diese informative Nachricht.

Ich weis aber nicht, wie man einen Verteilerschlüssel erstellt, wenn eine Etage nicht geheizt wird und nicht bewohnt ist und nur der Mieter heizen tut und den Warmwasserverbrauch hat.

Wo kann ich mich da mal erkundigen. Im Internet gibt es 1000 Angebote , da blicke ich nicht mehr durch.

Vielen Dank und viele Grüße
sakured
Hallo Sakured,

warum ist die andere Wohnung unbewohnt? Willst du die nicht vermieten? Du weißt, dass du keine Wohnung länger als unbewohnt lassen darfst? Eigentlich darf man Wohnraum nicht länger als drei Monate unbewohnt  lassen. Bitte prüfe unbedingt, ob du dich damit nicht strafbar machst. Zu den Betriebskosten: ein Aufteilungsschlüssel wäre beispielsweise die Wohnfläche. Wenn in dem Haus zwei Wohnungen sind, musst du die gemeinsamen Kosten proportional auf beide Wohnungen verteilen. Wenn eine Wohnung in einem Mietshaus leersteht, dann trägt der Vermieter die Kosten, das ist das unternehmerische Risiko. Die Kosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings musst du dafür eventuell das Finanzamt davon überzeugen, dass du die leere Wohnung aktiv anbietest.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/Immobilien-Bei-Leerstand-Vermietungsabsicht-ueberzeugend-nachweisen.html

Beste Grüße
HaWeBe
Guten Abend,

es ist so, es war mein Einfamilienhaus. Ich habe nach der Scheidung von meinem ersten Mann wieder geheiratet und bin nun verzogen. Ich möchte das Haus aber noch nicht verkaufen und habe so das Dachgeschoss als separate Wohnung umbauen lassen. Das heisst das diese Mietwohnung meine Schlafzimmer und Bad waren. Übrig ist nun nur noch Küche und Wohn-Esszimmer, was ohne Bad und Schlafzimmer nicht vermietet werden kann.
Hin und wieder fahre ich dorthin um nach Garten und dem Rechten zu sehen. Darum ist es schwer ermittelbar, was die Heizkosten und Warmwasser angeht. In meiner Küche und Wohn-Esszimmer sind die Heizkörper auf Sternchen gestellt. Ich selbst nutze auch kein Warmwasser.
Meine Mieterin wohnt also alleine in dem Haus.

Viele Grüße
sakured
Eine solche Kombination ist ungewöhnlich. Die fixen Kosten müssen m. E. trotzdem zwischen beiden Wohnungen aufgeteilt werden. Deine Mieterin kann ja nichts dafür, wenn du deine Wohnung nicht nutzt. Ich würde aber trotzdem mal einen Anwalt fragen.

Beste Grüße
HaWeBe
Vielen Dank.

Ja es ist eine aussergewöhnliche Vermietung.

Viele Grüße
sakured
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